Wird eine Veranstaltung auf öffentlichen Straßen durchgeführt, ist eine Erlaubnis notwendig. Beispiele: Straßenfeste, Straßenläufe/-rennen, Umzüge.
Über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken kann der Gutachterausschuss auf Antrag ein Gutachten erstellen.