Wenn nur einer der Verlobten die Eheschließung beantragt, muss der/die andere Verlobte eine Vollmacht vorlegen.
Der Bezug einer öffentlichen geförderten Wohnung ist von Einkommensgrenzen abhängig. Das Einkommen ist nachzuweisen.
Wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder der (Haupt-) Wohnsitz des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten zu erklären.
Haushaltsgroßgeräte wie Herde, Waschmaschinen, Wäschetrockner und –schleudern, Geschirrspüler, Kühlschränke und Gefriergeräte (Weiße Ware) können auf Antrag abgeholt werden. Die Gebühr dafür beträgt 15 Euro pro Gerät. Sie werden auf eine Bezahlseite weitergeleitet.