Anmeldung eines Neugeborenen: Diese Unterlagen benötigen Sie

Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, wird dort eine Geburtsanzeige erstellt, die angibt, wann und wo das Kind geboren ist und wer die Eltern sind. Die Geburtsanzeige wird Ihnen nicht ausgehändigt, sondern wird vom Krankenhaus direkt zum Standesamt weitergeleitet. Um die Geburt zu beurkunden, benötigen die Standesbeamten von Ihnen jedoch noch weitere Unterlagen. Welche, hängt davon ab, ob

  • Die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht

  • Ein Elternteil eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

  • Sie Spätaussiedler sind

  • Ihr Kind zu Hause geboren wurde.

In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen für die Anmeldung eines Neugeborenen:

  • Geburtsurkunden, ggf. Eheurkunden der Eltern (Familienstammbuch)

  • Personalausweis oder Pass der Eltern

  • Ärztl. Bescheinigung über die Geburt (nur bei Hausgeburt)

Die Beurkundung einer Geburt im Innland ist gebührenfrei. Allerdings sind die Geburtsurkunden mit 10,00 Euro für die erste und 5,00 Euro für jede weitere Urkunde in Rechnung zu stellen, soweit sie nicht gebührenfrei (für Krankenkasse, Beantragung von Elterngeld oder Kindergeld) ausgestellt werden können.

Reinhild Glennemeier

Fachdienst Standesamt
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Petra Rygula

Fachdienst Standesamt
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Katja Kiel

Fachdienst Standesamt
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