In bestimmten Fällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller können Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugelassen werden. Die häufigsten Fälle sind nachfolgend aufgeführt:
Handwerksbetrieben die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle
Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, kann eine Ausnahmegenehmigung für ihre Montage- und Werkstattfahrzeuge erteilt werden.
Ist es zwingend erforderlich (z. B. bei Baumaßnahmen oder Umzügen), die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten zu befahren und Fahrzeuge dort abzustellen, kann in begründeten Einzelfällen eine Genehmigung zum Befahren erteilt werden.
Großraumtransporte und Schwertransporte sind nach der Straßenverkehrsordnung erlaubnis-/genehmigungspflichtig.
Wird eine Veranstaltung auf öffentlichen Straßen durchgeführt, ist eine Erlaubnis notwendig. Beispiele: Straßenfeste, Straßenläufe/-rennen, Umzüge.
Zeitlich begrenzte Einrichtung eines Haltverbots z. B. bei Anfahrt Umzugs-/Möbelwagen oder Anfahrt von Baustellenfahrzeugen.
Sondernutzungen wie: Außengastronomie, Informationsstände (auch zur politischen Werbung),
sonstige Veranstaltungen, Baugerüste, Zäune und Container sowie Spanntransparente bedürfen der Erlaubnis durch die Stadt Lippstadt.
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen zur Durchführung von Transporten an Sonn- und Feiertagen (§ 30 Straßenverkehrsordnung bzw. während der Hauptreisezeit (§ 1 Ferienreiseverordnung).