Auch karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Parken/Halten
soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist. Reine Ladetätigkeiten fallen nicht unter diese Regelung.
Die Ausnahmegenehmigung ist pro Parkvorgang auf 60 Minuten begrenzt. Zum Nachweis ist eine Parkscheibe auszulegen.
Jahresgenehmigung: 40,00 Euro (für jedes weitere Fahrzeug 30,00 Euro)
Karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.