Wenn Sie eine Messe oder eine Ausstellung veranstalten wollen, müssen Sie dafür häufig die Veranstaltung durch die zuständige Behörde festsetzen lassen. Durch die Festsetzung kommen Sie für die Veranstaltung in den Genuss sogenannter Marktprivilegien, zum Beispiel sind Sie von den Einschränkungen durch die Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes teilweise befreit.
Die Veranstaltung darf von der zuständigen Stelle jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.
Was ist eine Messe?
Unter einer Messe versteht man eine regelmäßig (zum Beispiel jährlich) stattfindende und zeitlich begrenzte Veranstaltung. Die Anzahl der Aussteller muss einen umfassenden Überblick über das Waren- bzw. Leistungsangebot der Branche bieten. Der Vertrieb darf grundsätzlich nur an die genannten gewerblichen Wiederverkäufer, gewerblichen Verbraucher und Großabnehmer erfolgen. In beschränkten Maße dürfen auch Endverbraucher die angebotenen Waren vor Ort kaufen, die auf der Messe zur Besichtigung aufgestellt sind. Der Unterschied zur Ausstellung besteht darin, dass zwingend ein Warenvertrieb stattfinden muss.
Was ist eine Ausstellung?
Eine Ausstellung ist ebenso zeitlich begrenzt wie eine Messe, jedoch ist keine regelmäßige Wiederkehr der Veranstaltung notwendig. Es muss ein repräsentatives Angebot eines oder mehrere Wirtschaftszweige geben. Meistens handelt es sich um Veranstaltungen mit regional geprägten Charakter. Zielgruppe von Ausstellungen ist der Endverbraucher, der während der ganzen Veranstaltung zum Besuch zugelassen ist und auch Waren erwerben darf.