Kampfmittelräumung - Das sollten Sie wissen

Symbolbild Kampmittelräumung: Bombe

Noch heute werden in Lippstadt und in vielen anderen Städten Kampfmittel aus beiden Weltkriegen entdeckt. Solche Funde können große Schäden anrichten, da oftmals die Sicherheitseinrichtungen durch Korrosion nicht mehr funktionieren, wogegen die Sprengstofffüllungen zumeist zeitlich unbeschränkt funktionsfähig sind. Das Ordnungsamt der Stadt Lippstadt ist auch zuständig für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen. Dabei wird es durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe (KBD-WL) mit seiner Fachkenntnis und seiner Spezialausstattung unterstützt. Er sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.

Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sollten Sie folgende Verhaltensregeln beachten:

  • Berühren Sie die Kampfmittel nicht! Falls es versehentlich angehoben wurde, so ist es vorsichtig wieder abzulegen. Wurde das Kampfmittel durch eine Maschine oder ein Fahrzeug erfasst, so ist die Maschine unverzüglich abzustellen und in der jeweiligen Lage zu belassen.
  • Erschütterungen sollten vermieden werden.
  • Unbefugte dürfen den Fundort nicht betreten. Die Fundstelle muss dementsprechend gekennzeichnet werden.
  • Informieren Sie umgehend das Ordnungsamt der Stadt Lippstadt oder die Polizei Lippstadt über Ihren Fund.

 

Überprüfung von Bauflächen oder Baugruben auf Kampfmittel

Um Gefahren zu vermeiden, ist es sinnvoll, Baustellen in gefährdeten Bereichen frühzeitig vor Baubeginn zu überprüfen. Ob dies für Ihr persönliches Bauverfahren nötig ist, können Sie den Hinweisen Ihrer Baugenehmigung entnehmen.

  • Bitte melden Sie mindestens zwei Wochen vor Baubeginn die Maßnahme zur Kampfmittelüberprüfung an.
  • Eine Prüfung von Grundstücken auf Kampfmittel führt der Kampfmittelbeseitigungsdienst nur auf Antrag der Stadt Lippstadt durch.
  • Befindet sich Ihr Bauvorhaben in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet oder im ehemaligen Hauptkampfgebiet des Zweiten Weltkriegs ist ggf. das Absuchen der Freiflächen oder Bauflächen und Baugruben mit einer Oberflächensondierung erforderlich.
  • Im Einzelfall können darüber hinaus auch noch weiter gehende Maßnahmen der Kampfmittelüberprüfung wie Testsondierungen oder Sondierungsbohrungen erforderlich werden.

Bitte bedenken Sie, dass es bei der Durchführung von Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen im Einzelfall zu erheblichen Vorlaufzeiten kommen kann, sodass eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum Ordnungsamt sinnvoll ist.

Eine Sondierung des Grundstücks ist kostenfrei, soweit das Erfordernis der Überprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung zuvor festgestellt wurde.

Ausgenommen von der Kostenfreiheit sind ehemalige bundeseigene Liegenschaften.

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Kampfmittelverdachtspunkte in Lipperbruch

Hier finden Sie Informationen zu den Kampfmittelverdachtspunkten in Lipperbruch. Diese werden laufend aktualisiert.

FAQ:

In Lipperbruch wurden drei sogenannte Kampfmittelverdachtspunkte näher untersucht. Auf Grundlage von Luftbildauswertungen und Sondierungen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich um Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg handelt.

Nein. Von den derzeit laufenden vorbereitenden Maßnahmen geht keine Gefahr für die Bevölkerung aus. Es handelt sich um technisch notwendige Arbeiten unter fachlicher Aufsicht.

Die vermuteten Bomben liegen mehrere Meter tief im Boden. Um einen sicheren Zugang zu gewährleisten, sind Maßnahmen zur sogenannten Wasserhaltung erforderlich. Dabei wird das Grundwasser kontrolliert abgeführt.

Die vorbereitenden Maßnahmen werden voraussichtlich etwa drei Wochen in Anspruch nehmen und beginnen in Kürze.

Die Entschärfung ist derzeit für die Kalenderwoche 21 (18. bis 22. Mai 2026) geplant.

Ja, im Zuge der Entschärfung kann es erforderlich werden, Teile des betroffenen Gebietes vorübergehend zu evakuieren. Dies betrifft voraussichtlich Bereiche rund um den Försterweg und die Ringstraße.

Alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Unternehmen und Einrichtungen werden rechtzeitig und direkt informiert, sobald konkrete Maßnahmen anstehen.

Für Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Lippstadt zur Verfügung:

  • Telefon: 02941 / 980-535 
  • Telefon: 02941 / 980-536 

Aktuelle Hinweise und Entwicklungen werden regelmäßig auf der offiziellen Website der Stadt Lippstadt veröffentlicht.