Eine Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, wird dort eine Geburtsanzeige erstellt, die angibt, wann und wo das Kind geboren ist und wer die Eltern sind. Die Geburtsanzeige wird Ihnen nicht ausgehändigt, sondern wird vom Krankenhaus direkt zum Standesamt weitergeleitet.
Um die Geburt zu beurkunden, benötigt das Standesamt von Ihnen jedoch noch weitere Unterlagen. Welche, hängt davon ab, ob
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Per E-Mail an geburt(at)lippstadt.de
Die Beurkundung einer Geburt im Inland ist gebührenfrei.
Reinhild
Glennemeier
Katja
Kiel
Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 Uhr*
Dienstag
Geschlossen*
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr*
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr* / 14:30 - 17:30 Uhr*
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr*
Freitext
*nach Terminvereinbarung
Eine Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, wird dort eine Geburtsanzeige erstellt, die angibt, wann und wo das Kind geboren ist und wer die Eltern sind. Die Geburtsanzeige wird Ihnen nicht ausgehändigt, sondern wird vom Krankenhaus direkt zum Standesamt weitergeleitet.
Um die Geburt zu beurkunden, benötigt das Standesamt von Ihnen jedoch noch weitere Unterlagen. Welche, hängt davon ab, ob
Die Beurkundung einer Geburt im Inland ist gebührenfrei.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Per E-Mail an geburt(at)lippstadt.de