Geburtenanmeldung mit Auslandsberührung

Eine Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. 

Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, wird dort eine Geburtsanzeige erstellt, die angibt, wann und wo das Kind geboren ist und wer die Eltern sind. Die Geburtsanzeige wird Ihnen nicht ausgehändigt, sondern wird vom Krankenhaus direkt zum Standesamt weitergeleitet. 

Um die Geburt zu beurkunden, benötigt das Standesamt von Ihnen jedoch noch weitere Unterlagen. Welche, hängt davon ab, ob

  • die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht,
  • ein Elternteil eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • Sie Spätaussiedler sind,
  • Ihr Kind zu Hause geboren wurde.

Die Beurkundung einer Geburt im Inland ist gebührenfrei. 

  • Geburtsurkunde: 10,00 €
    • jede weitere Geburtsurkunde: 5,00 €
  • Geburtsurkunden für die Krankenkasse, zur Beantragung von Elterngeld oder Kindergeld: gebührenfrei

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Per E-Mail an geburt(at)lippstadt.de

Kontakt

Frau Reinhild Glennemeier

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Frau Katja Kiel

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