Umlegungsverfahren

In einem Umlegungsverfahren (§§ 45 bis 79 BauGB) werden zur Erschließung und Neugestaltung bestimmter Gebiete bebaute und unbebaute Grundstücke dergestalt neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe eine Nutzung i.d.R. nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes gewährleistet werden kann. Dabei steht die Privatnützigkeit stets im Vordergrund vor den öffentlichen Interessen. Das Umlegungsverfahren zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität und Schnelligkeit in der Schaffung der Erschließungsanlagen und der Baugrundstücke aus, weil eine Stelle, der Umlegungsausschuss, bzw. seine Geschäftsstelle, "Herr" des Verfahrens ist.

Der Umlegungsausschuss

Der Umlegungsausschuss der Stadt Lippstadt ist ein unabhängiges Gremium, das an Weisungen nicht gebunden ist. Der Umlegungsausschuss ist kein Ausschuss des Rates der Stadt Lippstadt. Seine Tätigkeit ist ehrenamtlich. Er tagt in nichtöffentlcher Sitzung. Die Besetzung ist gesetzlich geregelt. Die Aufgaben des Umlegungsausschusses beinhalten die:

  • Durchführung von Bodenordnungsverfahren im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile des Stadtgebiets Lippstadts. Zu den Bodenordnungsverfahren zählen die Baulandumlegung und die Grenzlegung.

Häufige Fragen zum Umlegungsverfahren:

Was ist Baulandumlegung?

Eine Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren zur Schaffung von Baugrundstücken und Erschließungsflächen. 
Eine Umlegung wird durchgeführt, wenn im Hinblick auf eine bauliche oder sonstige Nutzung ungeordnete Grundstücksverhältnisse bestehen, die die zulässige Bebauung verhindern. Durch eine Umlegung werden deshab zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Dabei steht die Privatnützigkeit stets im Vordergrund vor den öffentlichen Interessen. Das Umlegungsverfahren zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität und Schnelligkeit in der Schaffung der Erschließungsanlagen und der Baugrundstücke aus, weil eine Stelle, der Umlegungsausschuss, bzw. seine Geschäftsstelle, "Herr" des Verfahrens ist.

Was ist eine Grenzregelung?

Eine Grenzregelung kann mach auch als "kleine Umlegung" bezeichnen.
Es werden dann benachbarte, nicht selbständig nutzbare Grundstücksteile gegeneinander ausgetauscht, um entweder eine bauliche Nutzung zu ermöglichen oder baurechtswidrige Zustände zu beseitigen.

 

Kontakt

Frau Petra Risse

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