Sperrstunde

Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. Diese Regelung diente der Sicherung der Nachtruhe. Die Sperrstunde beginnt um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.

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Herr Harald Wegener

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