Sobald Sie in Ihrer Gaststätte alkoholische Getränke ausschenken wollen, ist eine Erlaubnis erforderlich, die sogenannte Schankerlaubnis. Erlaubnisfrei ist lediglich der Ausschank von alkoholfreien Getränken.
Wer vorübergehend aus besonderem Anlass (z.B. Straßenfest, Volksfest, Vereinsfeier, Sportveranstaltung) alkoholische Getränke ausschenken möchte, benötigt eine Erlaubnis. Diese kann allerdings unter erleichterten Bedingungen erteilt werden.
Notwendig ist dafür ein formloser schriftlicher Antrag, der das Vorhaben näher beschreibt und Angaben zum Zeitrahmen sowie zum besonderen Anlass enthält.
Der Antrag ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin beim Ordnungsamt, Fachdienst Sicherheit und Ordnung einzureichen.
Die Gebühren für eine Gestattung belaufen sich je nach Verwaltungsaufwand auf 25,00 Euro bis 200,00 Euro
Für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraumes ist zusätzlich eventuell eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Harald
Wegener
Gewerbeangelegenheiten, Gaststätten, Spielhallen, Reisegewerbe, Schwarzarbeit
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Sobald Sie in Ihrer Gaststätte alkoholische Getränke ausschenken wollen, ist eine Erlaubnis erforderlich, die sogenannte Schankerlaubnis. Erlaubnisfrei ist lediglich der Ausschank von alkoholfreien Getränken.
Wer vorübergehend aus besonderem Anlass (z.B. Straßenfest, Volksfest, Vereinsfeier, Sportveranstaltung) alkoholische Getränke ausschenken möchte, benötigt eine Erlaubnis. Diese kann allerdings unter erleichterten Bedingungen erteilt werden.
Notwendig ist dafür ein formloser schriftlicher Antrag, der das Vorhaben näher beschreibt und Angaben zum Zeitrahmen sowie zum besonderen Anlass enthält.
Der Antrag ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin beim Ordnungsamt, Fachdienst Sicherheit und Ordnung einzureichen.
Die Gebühren für eine Gestattung belaufen sich je nach Verwaltungsaufwand auf 25,00 Euro bis 200,00 Euro
Für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraumes ist zusätzlich eventuell eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.