Marktfestsetzung

Wenn Sie im Gebiet der Stadt Lippstadt einen festgesetzten Markt veranstalten möchten, benötigen Sie dazu eine spezielle Genehmigung. Die Festsetzung eines Marktes räumt dem Marktveranstalter bzw. den Beschickern des Marktes bestimmte Marktprivilegien ein. Dies bedeutet, dass durch die Festsetzung u. a. Befreiungen von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Sonn- und Feiertagsgesetzes und der Gewerbeordnung möglich sind. Die Festsetzung kann nur erfolgen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Ein Markt kann sein:

  • Volksfest
  • Messe
  • Ausstellung
  • Großmarkt
  • Spezialmarkt
  • Jahrmarkt
  • Wochenmarkt

Die Entscheidung, um welche Marktart es sich handelt, liegt bei der Ordnungsbehörde.

Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis beträgt zwischen 50,00 und 750,00 € (begrenzt auf den Verwaltungsaufwand). Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13,00 €.

Ein Antrag ist auch dann gebührenpflichtig, wenn Sie ihn zurücknehmen, sofern bereits mit der Bearbeitung begonnen wurde. Falls der Antrag abgelehnt werden sollte, fällt ebenfalls eine Gebühr an. Sie beträgt dann 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre.

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben - siehe Downloadbereich unten)
  • Personalausweis (oder Nationalpass mit Meldebescheinigung)
  • Führungszeugnis („Belegart 0“, zu beantragen beim zuständigen Meldeamt Ihres Wohnsitzes)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister („Belegart 9“, zu beantragen beim zuständigen Meldeamt/Gewerbeamt Ihres Wohnsitzes)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben; zuständig ist die jeweilige Stadtkasse/Finanzabteilung)
  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben)
  • Aktueller Handels- bzw. Vereinsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)
  • Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren Verzeichnis über die Anbieter und Aussteller (getrennt nach gewerblichen und privaten Teilnehmern)
  • Teilnahmebedingung für die Anbieter und Aussteller
  • Lage- und Ausstellungsplan (bei einem Markt auf öffentlich-rechtlicher Fläche)

Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als juristische Person (GmbH, AG, e. V. etc.), so sind die o. g. Unterlagen sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (z. B. Geschäftsführer) bei der Antragstellung vorzulegen.

Ausländische Staatsangehörige
Mit Ausnahme von EU-Angehörigen benötigen Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder als Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren, unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.

Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich (abhängig von der Art und Größe des Marktes – bei Großveranstaltungen ist u. a. ein Sicherheitskonzept erforderlich)

Kontakt

Herr Josef Schrop

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Herr Jens Becelewski

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