Grundsicherung im Alter oder bei vollständiger Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen, die eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügen Kinder bzw. Eltern jedoch über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.

Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die

  • ihren Aufenthalt in Deutschland haben
  • welche die Altersgrenze erreicht haben bzw. das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen mit dem nicht getrennt lebenden Partner bzw. der nicht getrennt lebenden Partnerin

bestreiten können. Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen und Unterhaltszahlungen. Welcher Betrag frei bleibt, erfahren Sie im persönlichen Gespräch.

Zum Vermögen gehören zum Beispiel Haus- und Grundvermögen, Pkw, Bargeld, Guthaben auf Konten, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen. Nicht angerechnet werden Geldbeträge bis zu einem Betrag von 5.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 10.000 Euro bei nicht getrennt lebenden Partnern.

Lassen Sie sich daher zu den Fragen der Grundsicherung unverbindlich bei der Stadt Lippstadt beraten. Die Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter.

Kontakt

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