Für den Besuch von Kindertageseinrichtungen oder die Inanspruchnahme von Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Diese Elternbeiträge setzt die Stadt Lippstadt fest. Sie werden monatlich, abhängig vom Einkommen der Eltern und der Betreuungszeit erhoben. Grundlage ist ein Betreuungsvertrag, den die Eltern mit der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegeperson schließen. Was die Höhe der Beiträge betrifft, wird zwischen Kindern unter drei Jahren sowie Kindern über drei Jahren unterschieden. Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, sind ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.
Die Beiträge sind nach Einkommensstufen gemäß einer Beitragstabelle zu entrichten. Die Festlegung dieser Beiträge erfolgt auf Basis einer städtischen Satzung.
Für den Besuch von Kindertageseinrichtungen oder die Inanspruchnahme von Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Diese Elternbeiträge setzt die Stadt Lippstadt fest. Sie werden monatlich, abhängig vom Einkommen der Eltern und der Betreuungszeit erhoben. Grundlage ist ein Betreuungsvertrag, den die Eltern mit der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegeperson schließen. Was die Höhe der Beiträge betrifft, wird zwischen Kindern unter drei Jahren sowie Kindern über drei Jahren unterschieden. Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, sind ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.
Die Beiträge sind nach Einkommensstufen gemäß einer Beitragstabelle zu entrichten. Die Festlegung dieser Beiträge erfolgt auf Basis einer städtischen Satzung.
Für den Besuch von Kindertageseinrichtungen oder die Inanspruchnahme von Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Diese Elternbeiträge setzt die Stadt Lippstadt fest. Sie werden monatlich, abhängig vom Einkommen der Eltern und der Betreuungszeit erhoben. Grundlage ist ein Betreuungsvertrag, den die Eltern mit der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegeperson schließen. Was die Höhe der Beiträge betrifft, wird zwischen Kindern unter drei Jahren sowie Kindern über drei Jahren unterschieden. Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, sind ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.
Die Beiträge sind nach Einkommensstufen gemäß einer Beitragstabelle zu entrichten. Die Festlegung dieser Beiträge erfolgt auf Basis einer städtischen Satzung.
Edeltraud
Meschede
Festsetzung Elternbeiträge Hes - Lew
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Sandra
Sommer
Festsetzung Elternbeiträge A Her
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Katja
Hahn
Festsetzung Elternbeiträge Ren - Z
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Martina
Sure
Festsetzung Elternbeiträge Lex -Rem
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Für den Besuch von Kindertageseinrichtungen oder die Inanspruchnahme von Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Diese Elternbeiträge setzt die Stadt Lippstadt fest. Sie werden monatlich, abhängig vom Einkommen der Eltern und der Betreuungszeit erhoben. Grundlage ist ein Betreuungsvertrag, den die Eltern mit der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegeperson schließen. Was die Höhe der Beiträge betrifft, wird zwischen Kindern unter drei Jahren sowie Kindern über drei Jahren unterschieden. Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, sind ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.
Die Beiträge sind nach Einkommensstufen gemäß einer Beitragstabelle zu entrichten. Die Festlegung dieser Beiträge erfolgt auf Basis einer städtischen Satzung.