Ehrenamtskarte: Wertschätzung für ehrenamtlich Engagierte

Die Ehrenamtskarte NRW wurde Anfang 2016 eingeführt und ist Ausdruck der Wertschätzung für Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren. Inhaber der Karte können verschiedene Angebote vergünstigt nutzen – darunter Angebote der Stadt Lippstadt, aber auch von Partnern aus der Wirtschaft, Vereinen und Organisationen und auch aus anderen Kommunen Nordrhein-Westfalens.

 

Die Ehrenamtskarte - Häufig gefragt:

Für die Ehrenamtskarte NRW kann sich bewerben, wer:

  • sich nachweislich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und

  • dieses Engagement bei Antragstellung bereits zwei Jahre in o. g. zeitlichem Umfang ausschließlich für Dritte ausübt und

  • keine pauschale Aufwandsentschädigung erhält, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht und

  • das ehrenamtliche Engagement in Lippstadt erbringt.

Überlegen Sie sich ein besonderes und kreatives Vergünstigungsangebot speziell für Engagierte: Ermäßigungen, eine besondere Aktion, ein spezieller Gutschein, eine einmalige oder wiederkehrende Sonderaktion, eine Einladung zu einem besonderen Event……
Es gibt viele Möglichkeiten. Gerne unterstützen und beraten wir Sie beim Finden eines passenden Angebots. Sprechen Sie uns einfach an!

Anschließend füllen Sie das entsprechende Bewerbungsformular aus und schicken es in zweifacher Ausfertigung an den zuständigen Ansprechpartner bei der Stadt. Übermitteln Sie uns auch das Logo Ihres Unternehmens, Ihres Vereins oder Ihrer Organisation.

Die Formulare stehen als Download zur Verfügung.

Bewerberformulare erhalten Sie auch bei folgenden Stellen der Stadtverwaltung:
• Bürgerberatung der Stadt Lippstadt, Ostwall 1, Raum E.04
• Büro für bürgerschaftliches Engagement der Stadt Lippstadt, Geiststr. 47, Raum 1.25 und 1.26


Die ausgefüllten Bewerberformulare sind bei der Stadt Lippstadt, Fachdienst Soziales und Integration/Büro für bürgerschaftliches Engagement, Geiststr. 47, 59555 Lippstadt, einzureichen und werden dort geprüft. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird eine Ehrenamtskarte ausgestellt und übergeben. Die Ehrenamtskarte ist zwei Jahre gültig. Danach ist eine erneute Bewerbung erforderlich.

Bei ehrenamtlicher Tätigkeit für verschiedene Organisationen muss für jede Tätigkeit ein separates Bewerberformular ausgefüllt werden.

Die Ehrenamtskarte ist landesweit bei den Vergünstigungspartnern aller teilnehmenden Kommunen gültig.

Partner der Ehrenamtskarte sind durch spezielle Aufkleber erkennbar.

Nähere Informationen zu den Vergünstigungen gibt es:

Sylvia Helmig

Fachdienst Soziales und Integration
Details

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