Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge, die sich rechtmäßig in Lippstadt aufhalten und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben einer individuellen Beratung werden finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie Ernährung, Kleidung und Unterkunft, einmalige Beihilfe sowie Krankenhilfe gewährt.
Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge, die sich rechtmäßig in Lippstadt aufhalten und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben einer individuellen Beratung werden finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie Ernährung, Kleidung und Unterkunft, einmalige Beihilfe sowie Krankenhilfe gewährt.
Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge, die sich rechtmäßig in Lippstadt aufhalten und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben einer individuellen Beratung werden finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie Ernährung, Kleidung und Unterkunft, einmalige Beihilfe sowie Krankenhilfe gewährt.
Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge, die sich rechtmäßig in Lippstadt aufhalten und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben einer individuellen Beratung werden finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie Ernährung, Kleidung und Unterkunft, einmalige Beihilfe sowie Krankenhilfe gewährt.
Herr
Köster
Buchstaben Oh - Scg, Sozialhilfe für Asylbewerber / Flüchtlinge / A – J
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Herr
Täger
Sozialhilfe für Asylbewerber / Flüchtlinge K – Z
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Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
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