Stadthaus
Ostwall 1
59555
Lippstadt
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Der Fachdienst Vollstreckung ist als kommunale Vollstreckungsbehörde hauptsächlich für die Beitreibung rückständiger öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Lippstadt verantwortlich und hat in diesem Rahmen umfangreiche Befugnisse.
Darüber hinaus sind Einziehungsmaßnahmen im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe für andere Kommunen und Gläubiger nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW durchzuführen.
Es werden Vollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen (z.B. durch Sach- , Konto- , Lohn- oder Forderungspfändungen) und in das unbewegliche Vermögen (z.B. durch Sicherungshypotheken oder Zwangsversteigerungen) veranlasst.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist – in Zusammenarbeit mit den Fachdienststellen- unter anderem die Bearbeitung aller Insolvenzfälle.
Der Fachdienst Vollstreckung gliedert sich in den Vollstreckungsinnendienst und in den Vollstreckungsaußendienst (Vollziehungsbeamte).