Sie wollen einen Wochenmarkt, eine Messe, eine Ausstellung, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt veranstalten? Dann kann vom Veranstalter ein Antrag auf Festsetzung gestellt werden.
Die Meldebescheinigung gilt als Nachweis über Ihre Meldezeiten in Lippstadt. Diese Bescheinigung enthält folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Adresse. Voraussetzung für eine Ausstellung ist, dass die betroffene Person in Lippstadt gemeldet ist oder war.
Sie benötigen einen Nachweis über Meldezeiten in Lippstadt und können nicht persönlich erscheinen?
Sie haben die Möglichkeit, sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen.
Sie können Auskunft über die aktuell vorliegenden Daten einer Person aus dem Melderegister erhalten - in Bezug auf: Vor- und Familienname, Anschrift, ggf. akademischer Grad. Kosten 6 € je Auskunft
Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden.