Zeitlich begrenzte Einrichtung eines Haltverbots z. B. bei Anfahrt Umzugs-/Möbelwagen oder Anfahrt von Baustellenfahrzeugen.
Für neu erbaute Gebäude bzw. noch zu errichtende Gebäude muss eine Hausnummer beantragt werden.
Alles Notwendige zur Beantragung des Personalausweises zum Download
Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, benötigt dafür eine Erlaubnis.
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Hunde müssen innerhalb von vierzehn Tagen nach Aufnahme in den Haushalt angemeldet werden.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abhandenkommt oder verstirbt.