Bestattungskosten (Übernahme aus Sozialhilfemitteln)

In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) der/des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können.
Sofern der Nachlass der/des Verstorbenen dazu nicht ausreicht und Sie, als bestattungspflichtige Angehörige, nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

Voraussetzungen:

  • Die/der Verstorbene hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen,
  • die Erben/Angehörigen sind nicht in der Lage, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen, und andere Vorsorge wurde nicht getroffen (z.B. Bestattungsvorsorgeverträge, Sterbe-/Lebensversicherungen etc.) oder
  • es gibt keine vertraglich verpflichteten Personen, die zur Übernahme der Kosten herangezogen werden müssen.

Es werden nur die erforderlichen Kosten einer Bestattung berücksichtigt. Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, bestimmt der Fachdienst Soziale Leistungen unter Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens der Antragssteller. Dabei spielt letzendlich der Aspekt der Zumutbarkeit eine entscheidende Rolle. Bestattungskosten sind nur zu übernehmen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten selber zu tragen.

Nachweise der/des Verstorbenen:

  • Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere:
    • Girokontoauszug vom Sterbetag,
    • Sparbücher/Geldanlagen,
    • Wohneigentum,
    • Versicherungssumme von Lebensversicherungen,
    • Kopie des Kraftfahrzeugscheins,
    • Bausparguthaben und Ähnliches.
  • Falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag,
  • Aufstellung der möglichen Erben und Familienangehörigen des/der Verstorbenen (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, sonstige Erben),
  • Sterbeurkunde (sobald diese vorliegt).

Nachweise des Antragstellers:

  • Erbschein, ggf. Nachweis der Erbausschlagung,
  • Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate,
  • Angaben zu weiteren Angehörigen der/des Verstorbenen (z.B. im Haushalt lebende Erben und Angehörige des Verstorbenen),
  • Nachweise über die Vermögensverhältnisse,
  • Nachweise der monatlichen Belastungen,
  • Nachweis über die aktuelle Miethöhe bzw. über die Lasten bei Wohneigentum,
  • falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Originalrechnung des Bestattungsinstituts.

Kontakt

Frau König

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Frau Bühring

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