Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen und Straßen: Hier gibt's Infos

Altstadtfest Bühne bei Dämmerung

Ob Martinsumzug, Staffellauf oder Prozession – nimmt eine Veranstaltung, Straßen, Wege oder Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch, muss diese von den Straßenverkehrsbehörden genehmigt werden. Die Städte Lippstadt, SoestWarstein und Werl sind zuständig für Veranstaltungen innerhalb ihres jeweiligen Stadtgebietes. Alle übrigen Veranstaltungen im Kreisgebiet genehmigt die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Soest.

Insbesondere folgende Veranstaltungen müssen genehmigt werden:

  • Volksläufe und -wanderungen, Staffelläufe, Triathlonveranstaltungen,
  • Volksradfahren, Radtourenfahrten,
  • Festumzüge aus Anlass von Schützenfesten, Vereinsjubiläen, Heimatfesten,
  • Straßenfeste, Jahrmärkte, Ausstellungen, Messen,
  • motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern wie zum Beispiel Rallyes, Slalomwettbewerbe, Orientierungsfahrten

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht einen Kostenrahmen von 10,20 Euro bis 767 Euro vor.

Beispiel: Eine einfache Erlaubnis für einen Schützenfestumzug ohne die Notwendigkeit, verkehrsregelnde Maßnahmen anzuordnen, kostet 35 Euro.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Veranstaltungsanmeldung an die zuständigen Mitarbeiter beim Ordnungsamt. Diese können Sie individuell beraten, wie die Vorgehensweise bei Ihrer speziellen Veranstaltung vorgesehen ist.

  • Schriftlicher Antrag mit Nennung einer verantwortlichen Person
  • Anlass, Ort, Zeit, und Dauer der Veranstaltung oder Maßnahme
  • ggf. Lagepläne und Größenangaben
Feste Umzüge Schützenfest Straßenfest

Kontakt

Verwaltungsgebäude Klusetor 19
Raum: 11
Klusetor 19
59555 Lippstadt

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr