Informationen zum Brexit für britische Staatsangehörige

Rechtslage bis zum 31.12.2020

Am 1. Februar 2020 wurde der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union vollzogen. Für die Zeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde ein Übergangszeitraum festgelegt, der am 31. Dezember 2020 endet. Während dieses Übergangszeitraums bleibt aufenthaltsrechtlich zunächst alles beim Alten. Das heißt: Bis zum 31. Dezember 2020 wird hinsichtlich der Aufenthaltsrechte so getan, als wäre das Vereinigte Königreich noch ein EU-Mitgliedstaat. An den Aufenthaltsrechten von Briten und ihren Familienangehörigen und am Recht, in Deutschland zu arbeiten, ändert sich währenddessen also nichts. Erst nach dem Ende des Übergangszeitraums ändert sich die Rechtslage.

 

Rechtslage ab dem 1.01.2021

Aber auch ab dem 1.01.2021 besteht für die meisten bislang freizügigkeitsberechtigten britischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen und nahestehenden Personen, die im Einklang mit dem Freizügigkeitsrecht am 31.12.2020 in Deutschland wohnen, ein sogenannter Bestandsschutz. Das bedeutet, dass die Rechte, sofern sie auch genutzt worden sind, gleichsam eingefroren werden. Sie können diese also ohne weiteres Zutun Ihrerseits geltend machen. Um nachweisen zu können, dass Sie Rechte nach dem Austrittsabkommen haben, benötigen Sie jedoch zwingend ein Dokument, das Sie bei der Ausländerbehörde erhalten. Um dieses zu erhalten, müssen britische Staatsangehörige in Deutschland ihren Aufenthalt bis zum 30. Juni 2021 der zuständigen Ausländerbehörde anzeigen (Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt genügt nicht).

Was müssen britische Staatsangehörige, die in Lippstadt leben, also jetzt tun?

Vorläufig müssen Sie nichts machen. Die Ausländerbehörde der Stadt Lippstadt wird alle zum Stichtag 31.12.2020 in Lippstadt lebenden und mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner britischer Staatsangehörigkeit innerhalb der nächsten Wochen kontaktieren, zu einem Gesprächstermin einladen und die Ausstellung neuer Aufenthaltsdokumente vornehmen.

 

Was passiert bei der Ausländerbehörde?

Die Ausländerbehörde überprüft Ihre Identität und stellt das neue Aufenthaltsdokument aus. Hierzu benötigen Sie einen gültigen Pass, den Sie im Original vorlegen müssen. Außerdem müssen Sie ein biometrisches Lichtbild mitbringen. Das neue Aufenthaltsdokument wird - ähnlich wie Pässe und Ausweise - zentral bei der Bundesdruckerei angefertigt. Sie bekommen es daher nicht gleich bei Ihrem ersten Termin bei der Ausländerbehörde ausgehändigt.

Die Ausländerbehörde ist berechtigt, zu überprüfen, ob Sie unter das Austrittsabkommen fallen. Hierzu können Nachweise verlangt werden, aus denen schlüssig hervorgeht, dass Sie am 31. Dezember 2020 und weiterhin in Deutschland wohnen oder früher in Deutschland gewohnt haben und sich nicht zu lange außerhalb Deutschlands aufgehalten und daher Ihre Rechte behalten haben. Hierzu sind etwa Steuerbescheide, Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, eine Studienbescheinigung und andere Dokumente geeignet, aus denen hervorgeht, dass Sie tatsächlich einen Lebensschwerpunkt in Deutschland haben oder hatten.

In Einzelfällen darf die Ausländerbehörde auch prüfen, ob die übrigen Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind – insbesondere, ob Sie entweder erwerbstätig sind, im Rahmen der zulässigen Fristen oder mit Aussicht auf Erfolg arbeitssuchend sind oder aber Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken können, obwohl Sie nicht erwerbstätig oder arbeitssuchend sind.

 

Ihre Ausländerbehörde wird Ihnen mitteilen, falls Sie weitere Belege vorlegen müssen. Sie werden keine plötzliche negative Entscheidung erhalten, sondern erfahren, was Sie tun können, um Ihre Rechte geltend zu machen.

Frau Böckhorst

Fachdienst Ausländerwesen
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Frau Sejdija-Berisha

Fachdienst Ausländerwesen
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Frau Micus

Fachdienst Ausländerwesen
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Herr Stemmer

Fachdienst Sicherheit und Ordnung
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Personen mit britischer Staatsbürgerschaft, welche die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchten, können sich zum Thema Einbürgerung im Fachdienst Einwohner- und Ausländerwesen beraten lassen.

Frau Maggio

Fachdienst Recht
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Frau Wasilenko

Fachdienst Ausländerwesen
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