Ein Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er wird vom Kreis Soest ausgestellt. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 Prozent oder mehr.
Kontakt für die Antragstellung: Kreis Soest, Hoher Weg 1 – 3, 59494 Soest, Telefonnummer: 02921/30-0
Die Behindertenkoordination der Stadt Lippstadt ist behilflich bei der Aushändigung von Antragsunterlagen und der Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen. Einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung bekommen Sie außerdem bei der Bürgerberatung der Stadt Lippstadt oder online bei der Bezirksregierung Münster.
Für Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie, Phokomelie und für blinde Personen können Parkerleichterungen bewilligt werden.
Für Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie, Phokomelie und für blinde Personen können Parkerleichterungen in bestimmten Fällen auch dann bewilligt werden, wenn das Merkzeichen "aG" oder "Bl" nicht festgestellt wurde.