Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf

Die Fachstelle behinderte Menschen im Beruf ist Ansprechpartner für ArbeitgeberInnen, schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen und gleichgestellte ArbeitnehmerInnen. Die Zuständigkeit bezieht sich ausschließlich auf Betriebe, die ihren Sitz in der Stadt Lippstadt haben. Aufgaben der Fachstelle beinhalten die Durchführung von Kündigungsschutzverfahren und die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung.

Schwerbehinderung und Gleichstellung

Als schwerbehindert gelten Personen, die mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben. Personen, die einen GdB von 30 oder 40 haben, können bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Wenn sie gleichgestellt sind, haben auch sie den Anspruch auf den besonderen Kündigungsschutz und die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung.

Förderung

Die Fachstelle behinderte Menschen im Beruf berät ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen bei Maßnahmen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Hier können schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen Zuschüsse oder Darlehen u. a. für

  • technische Arbeitshilfen
  • Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes*
  •  zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit
  • die Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten

ArbeitgeberInnen können Hilfen

  • zur behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • bei außergewöhnlichen Belastungen

bei der Fachstelle beantragen. Der Antrag muss vor dem Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

 

Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier

 

 

*für Arbeiter und Angestellte werden diese Leistungen durch die Agentur für Arbeit und die Rentenversicherungsträger erbracht

 

 

Frau Begger

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