Die Fachstelle behinderte Menschen im Beruf ist Ansprechpartner für ArbeitgeberInnen, schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen und gleichgestellte ArbeitnehmerInnen. Die Zuständigkeit bezieht sich ausschließlich auf Betriebe, die ihren Sitz in der Stadt Lippstadt haben. Aufgaben der Fachstelle beinhalten die Durchführung von Kündigungsschutzverfahren und die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung.
Schwerbehinderung und Gleichstellung
Als schwerbehindert gelten Personen, die mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben. Personen, die einen GdB von 30 oder 40 haben, können bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Wenn sie gleichgestellt sind, haben auch sie den Anspruch auf den besonderen Kündigungsschutz und die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung.
Förderung
Die Fachstelle behinderte Menschen im Beruf berät ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen bei Maßnahmen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Hier können schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen Zuschüsse oder Darlehen u. a. für
ArbeitgeberInnen können Hilfen
bei der Fachstelle beantragen. Der Antrag muss vor dem Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier.
*für Arbeiter und Angestellte werden diese Leistungen durch die Agentur für Arbeit und die Rentenversicherungsträger erbracht