Häusliche Gewalt: Hier finden Sie Rat und Hilfe

Die eigene Wohnung ist für die meisten Menschen ein Ort, an dem sie sich sicher und geborgen fühlen. Für manche, insbesondere Frauen und Kinder, aber auch viele Männer gibt es diesen Schutz in den eigenen vier Wänden nicht. Sie erleben Erniedrigung, Schläge, Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch.

Was viele Opfer nicht wissen: Häusliche Gewalt ist eine öffentliche Angelegenheit, nicht etwa Privatsache oder „Familienstreitigkeit". Sie ist strafrechtlichen Sanktionen unterworfen und macht ein sofortiges und entschiedenes staatliches Eingreifen zur Verhütung weiterer Gewalt notwendig. Betroffene  haben uneingeschränkten Anspruch auf Schutz und Hilfe.

In unserem FAQ finden Sie schnelle Antworten und Hilfestellung, wenn Sie Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind. Wenn Sie sich akut in Gefahr befinden, wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummern:

Rund um die Uhr erreichbare Hilfe

Polizei Notruf 110
Frauenhaus Soest 02921 17585
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 116 016
Telefonseelsorge

0800 111 01 111

0800 111 02 222


Wenn zusätzlich Kinder von Gewalt betroffen sind, können Sie sich auch an den Fachdienst Jugend und Familie wenden.


Sie kennen jemanden der von häuslicher Gewalt betroffen ist und suchen nach Hilfsangeboten? Sie sind selbst betroffen und wissen nicht an wen Sie sich wenden können?

Die Mitarbeiterinnen der „Allgemeinen Frauenberatungsstelle im Kreis Soest“ beraten alle Frauen und Mädchen ab 16 Jahren.

Nehmen Sie Kontakt mit der Beratungsstelle auf, wenn Sie von Gewalt betroffen sind und sich über das Gewaltschutzgesetz informieren möchten, Ihre Handlungs- und Schutzmöglichkeiten kennenlernen wollen und eine sichere und gewaltfreie Zukunft wünschen. Die Mitarbeiterinnen beraten Sie, wenn Sie sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, persönliche Probleme lösen möchten, eine Krise bewältigen wollen oder Entscheidungen treffen müssen. Sie unterstützen Sie fachlich, wenn Sie auf dem Weg sind, Ihr Leben neu zu planen, Ihre persönlichen Beziehungen zu verändern, Hindernisse zu überwinden oder eine neue Aufgabe anzugehen.

Allgemeine Frauenberatungsstelle im Kreis Soest
Markt 12
59494 Soest
Tel.: 02921 3494177
Fax: 02921 3493267
e-Mail: info(at)frauenberatung-soest.de
Internet: https://www.frauenhilfe-westfalen.de/gewalt.php 

 

Häusliche Gewalt ist jede Form von Beziehungsgewalt, die in der privaten Sphäre - im Gegensatz zum öffentlichen Raum - stattfindet. Opfer sind überwiegend Frauen und Kinder, aber auch ältere Menschen. Auch Männer können von häuslicher Gewalt betroffen sein. Gegenüber diesen in der häuslichen Gemeinschaft lebenden Personen wird Gewalt zur Durchsetzung eigener Interessen angewendet.

Gewalt kann nicht nur körperlicher sondern auch seelischer Natur sein. Psychische Misshandlung wie Demütigungen, Erpressung oder Bedrohung zählen ebenfalls zu häuslicher Gewalt. Oft geht eine schleichende Entwicklung vor, bei der das Opfer erst gedemütigt und schließlich sozial isoliert und körperlich misshandelt wird.

Wenn Sie misshandelt, bedroht oder beleidigt werden, handeln Sie! Warten Sie nicht bis Sie Demütigungen und Verletzungen erlitten haben.  Rufen Sie in einer akuten Gefahrensituation sofort die POLIZEI über den Notruf 110!

Die Polizei ist zu Ihrem Schutz da und hat verschiedene Möglichkeiten, gegen den Täter vorzugehen. Sie kann z. B. den Täter aus der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot für einen Zeitraum von 10 Tagen aussprechen.

Die Maßnahmen der Polizei stehen unter dem Motto "Der Täter geht - das Opfer bleibt!"

Sie können in der Zeit in der Wohnung bleiben und sich um persönliche und familiäre Angelegenheiten kümmern. Dazu können Sie die Hilfe der oben aufgeführten Institutionen  in Anspruch nehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Antrag auf zivilrechtlichen Schutz zu stellen.

In Betracht kommen gerichtliche Anordnungen zum Schutz der Persönlichkeit. Das bedeutet, dass der Täter sich Ihnen nicht mehr nähern darf oder dass die gemeinsam genutzte Wohnung Ihnen zugewiesen wird.

Hierzu sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei geringem Einkommen beantragt der Anwalt oder die Anwältin für Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe.

Wenn Sie nicht in Ihrer Wohnung bleiben und auch bei Verwandten oder Bekannten bleiben können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, die Hilfe eines Frauenhauses in Anspruch zu nehmen. Dort finden Sie und Ihre Kinder rund um die Uhr

  • Unterkunft und Schutz,
  • kostenlose fachkundige Beratung, 
  • Unterstützung bei der weiteren Lebensplanung. 

Frauenhäuser in Ihrer Nähe finden Sie hier: https://www.frauen-info-netz.de/

Schon beim ersten Anzeichen häuslicher Gewalt sollten Sie an Ihre Sicherheit denken und Vorkehrungen zu Ihrem Schutz und ggf. dem Schutz Ihrer Kinder treffen. Tun Sie alles, was Ihr persönliches Sicherheitsgefühl erhöht.

  • Pflegen Sie Kontakte zu Ihren Nachbarn/Bekannten!
  • Ziehen Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt ins Vertrauen und lassen Sie sich erlittene Verletzungen bescheinigen und dokumentieren!
  • Speichern Sie die Notrufnummer 110 der Polizei und die von Vertrauenspersonen in Ihr Telefon und/oder Handy ein!
  • Verlassen Sie mit Ihren Kindern die Wohnung, wenn Sie Gewalttaten befürchten oder sich bedroht fühlen!
  • Hinterlegen Sie Kopien von wichtigen Unterlagen bei einer Person Ihres Vertrauens!

 

Downloads und Links

Daniela Franken

Gleichstellungsstelle
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Verena Wieneke

Gleichstellungsstelle
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