Ausgaben für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beratern/Beraterinnen für betriebliche Maßnahmen erbracht werden, können landesweit gefördert werden, wenn sie für das Unternehmen und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht sind und sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben.
Diese Voraussetzungen sind insbesondere gegeben bei
Es werden nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert, die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als fünf Jahre operativ tätig sind.