Beratungsförderung im RWP NRW

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP)

Ausgaben für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beratern/Beraterinnen für betriebliche Maßnahmen erbracht werden, können landesweit gefördert werden, wenn sie für das Unternehmen und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht sind und sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben.

Diese Voraussetzungen sind insbesondere gegeben bei

  • der Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur,
  • grundlegender Umstrukturierung,
  • der notwendigen Erschließung neuer Absatzmärkte,
  • einer geplanten Übergabe des Unternehmens auf eine(n) Unternehmensnachfolgerin oder -nachfolger,
  • einer geplanten vollständigen oder teilweisen Übernahme des Unternehmens durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes Unternehmen und
  • Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Landesbürgschaften und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW sowie im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen, für die das Land eine Garantie übernimmt.

Es werden nur kleine  und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert, die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als fünf Jahre operativ tätig sind.

Herr Holger Gebauer

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