Das Straßen- und Wegekonzept ist über einen 5jährigen Zeitraum anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben. (Änderungen vorbehalten):
Das Straßen- und Wegekonzept informiert über Straßenunterhaltungsmaßnahmen und beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen.
Die vom Ausbau betroffenen Eigentümer werden vor Beginn der Maßnahme durch Anliegergespräche oder eine schriftliche Information ausführlich über die konkreten Maßnahmen sowie die finanziellen Auswirkungen informiert.