Gestaltungsbeirat Lippstadt: Schützt Lippstadts stadtbildprägenden Charakter

Der historische Stadtkern der Stadt Lippstadt besticht durch eine Vielzahl von Wohn- und Geschäftshäusern aus verschiedenen Epochen. Weit über die Grenzen der Altstadt hinaus sind die mittelalterlichen Gebäude sichtbares Zeichen dieser langen Architekturgeschichte. Damit auch in Zukunft der Charme der historischen Altstadt erhalten bleibt und Neubauten oder Veränderungen an vorhandenen Fassaden so  gestaltet werden, dass sie sich in das Gesamtbild zeitgemäß einfügen hat die Stadt Lippstadt  mit der Einführung der Gestaltungssatzung auch die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen.

Dieser arbeitet auf der Grundlage der Geschäftsordnung vom 31.08.2009 und berät die Stadt Lippstadt bei Neubaumaßnahmen mit besonderer städtebaulicher Bedeutung oder stadtbildprägenden Charakter. Zudem berät der Beirat die Stadt bei baulichen Veränderungen an bestehenden Gebäuden im historischen Stadtkern der Stadt.  Der Gestaltungsbeirat stößt bei schwierigen Entscheidungen eine kritische Diskussion an und verbreitert mit seinen Empfehlungen auch die Basis für die Beratung.

 

Der Gestaltungsbeirat setzt sich zusammen aus:

  1. dem Vorsitzenden den Planungs- und Umweltausschusses als stimmberechtigtes Mitglied,
  2. vier anerkannten Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Städtebau oder Landschaftsplanung, die ihren Wohnsitz nicht im Gebiet der Stadt Lippstadt haben als stimmberechtigte Mitglieder,
  3. einem Vertreter des Lippstädter Heimatbundes als beratendes Mitglied,
  4. dem Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauen als beratendes Mitglied,
  5. einem Vertreter des Fachdienstes Bauordnung/Denkmalschutz als beratendes Mitglied,
  6. einem/er anerkannten Fachmann/Fachfrau für Kunst, Design oder Kunstgeschichte
  7.  bei Fragen zur Werbesatzung ein Vertreter der KWL oder WFL als beratendes Mitglied.

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