Die Hospitalstraße in der südlichen Altstadt leistet einen wichtigen und prägenden Beitrag zur baukulturelle Historie Lippstadts. Die Gebäude entlang der Hospitalstraße bestehen meist aus zwei bis drei Geschossen und stehen trauf- oder firstständig. Durch eine geschlossene Bauweise mit kleinteiliger Parzellenstruktur und einer straßenbeidseitigen Bauflucht wird in der Hospitalstraße ein zusammenhängendes Straßenbild geschaffen.
Damit dieser besondere Charakter der Hospitalstraße auch in Zukunft bewahrt bleibt, hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lippstadt Rat der Stadt Lippstadt in seiner Sitzung am 18.03.2024 eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Satzung ist seit dem 28.03.2024 rechtskräftig. Sie schützt die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt.
Demnach bedürfen der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung durch die Stadt Lippstadt.
Die Erhaltungssatzung und ihre Anlagen stehen Ihnen unter „Downloads“ zur Verfügung.
Informationen und Ansprechpartner zu Baugenehmigungen finden Sie hier.