Häufig gestellte Fragen: Der Fachdienst Grünflächen antwortet

Sie haben im Garten eine Hecke und wissen nicht, wann Sie beschneiden  dürfen? Im Kreuzungsbereich einer Straße verdecken Hecken oder Sträucher die Sicht? Sie fragen sich, ob Ihr Nachbar, seine Äste die in Ihren Garten rüberwachsen, entfernen muss?

Der Fachdienst Grünflächen der Stadt Lippstadt beantwortet hier häufig gestellte Fragen der Bürger. Diese Liste wird weiter fortgeschrieben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei vielen Sachverhalten ist es zudem nötig, den persönlichen Kontakt zu den Mitarbeiter des Fachdienstes Grünflächen zu suchen. Die hier gegebenen Antworten sind allgemeiner Natur und können nicht jeden individuellen Fall abdecken.

Besonders die dichten Hecken in Privatgärten bieten Vögeln und anderen Tieren wichtige Deckung nicht nur vor natürlichen Feinden, wie Elstern und Eichhörnchen, sondern auch vor Hauskatzen, die in vielen Gärten häufig auftauchen. Damit sind besonders die Hecken aus einheimischen Gehölzen ideale Brutreviere und werden von der Vogelwelt zahlreich angenommen. Um die Vogelbrut zu schützen, dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden. Auch Bäume mit Horsten  dürfen nicht gefällt oder bestiegen werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind aber erlaubt.

Der Schnitt von Hainbuchenhecken, Buchshecken, Ligusterhecken u.s.w. erfolgt am günstigsten im Frühling. Damit die Hecken nicht zu lange unnatürlich gestutzt aussehen, sollte kurz vor dem Austreiben geschnitten werden. Eine Ausnahme stellen Blütenhecken dar. Diese sollten erst direkt nach der Blüte geschnitten werden, da die Blütenanlagen, die im vergangenen Jahr in den Knospen angelegt wurden, sonst abgeschnitten werden.

Dringen Wurzeln eines Baumes oder Strauches von einem Grundstück auf das benachbarte Grundstück ein und wird hierdurch die Benutzung dieses Grundstückes mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, kann die oder der Betroffene vom anderen in aller Regel eine Beseitigung der über die Grundstücksgrenze herüberragenden Wurzeln verlangen oder diese selbst im Wege der sogenannten Selbsthilfe abschneiden und behalten. Gleiches gilt grundsätzlich auch bei herüberragenden Ästen und Zweigen. Das Recht auf Selbsthilfe ist hier lediglich insoweit eingeschränkt, als dem Nachbarn zuvor eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt werden muss.

In Nordrhein-Westfalen gibt es Regelungen zum Mindestgrenzabstand von Pflanzen zum Nachbargrundstück. Anhand einer Unterteilung in verschiedene Pflanzenkategorien (z.B. stark wachsende Bäume) werden bestimmte Grenzabstände vorgegeben, die nicht unterschritten werden dürfen. Zwar sind in den Kategorien auch konkrete Aufzählungen bestimmter Baum- oder Straucharten aufgeführt, grundsätzlich kommt es aber auch darauf an wie die konkrete Pflanze sich je nach Standort und Klima größentechnisch entwickelt.

Für Zier- und Beerenobststräucher ist außerdem bestimmt, dass sie in ihrer Höhe grundsätzlich das dreifache ihres Abstandes zum Nachbargrundstück nicht überschreiten dürfen. Strauchtriebe, die in einem geringen als der Hälfte des vorgeschriebenen Abstandes aus der Erde treten, sind zu entfernen. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die Broschüre  "Rechtsprobleme an der Gartengrenze" herausgegeben vom Justizministerium NRW, aus der auch dieser Textauszug stammt.

Bei Bäumen auf öffentlichem Grund ist bei der Stadtverwaltung Lippstadt der Fachdienst Grünflächen  zuständig. Der Fachdienst Grünflächen pflegt öffentliche Grünanlagen, Naherholungsgebiete, Kinderspielplätze, Kleingartenanlagen und Friedhöfe und kümmert sich um alle Straßenbäume.

Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt, Grasschnitt, verwelkte Blumen, Laub, Gemüseabfälle gehören in die Biotonne oder auf den eigenen Kompost. Zweimal jährlich werden größere Mengen Baum- und Strauchschnitt (max. 1,5 cbm) direkt an ihrem Grundstück abgeholt. Das Schnittgut muss mit Naturfaserschnur gebündelt werden und darf eine Länge von 1,20 m und einen max. Astdurchmesser von 12 cm nicht überschreiten. Die Termine für die Grünabfallabfuhr können Sie dem n Abfallkalender entnehmen. Wenn Sie außerplanmäßig eine große Menge Grünabfall haben, können Sie diesen beim Wertstoffhof gebührenpflichtig abgeben,

 

Wenn Sie bei Nachbarschaftsstreitigkeiten auch nach einem klärenden Gespräch nicht  weiter kommen oder sich die Fronten schon weiter verhärtet haben  besteht die Möglichkeit, sich an eine Schiedsperson zu wenden. Diese außergerichtliche Streitschlichtung bietet den Parteien im Vergleich zu einem Rechtsstreit vor Gericht viele Vorteile, beispielsweise eine schnellere und kostengünstigere Erledigung der Auseinandersetzung.

Gehölze, die über den Gehweg, den Radweg oder die Straße wachsen, müssen Sie regelmäßig zurückschneiden. Bitte achten Sie darauf, dass der Gehweg bis zu einer Höhe von 2,30 Meter frei passierbar sein müssen.

Im  Kreuzungsbereich von Straßen sind sogenannte "Sichtdreiecke" freizuhalten. Das gilt für Hecken, Bäume, Sträucher, Gartenzäune oder ähnliches. Wenn ein Sichtdreieck durch Bepflanzung oder Bebauung mit Gartenzäunen etc. nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum Risiko. Deswegen: Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Pflanzen bitte rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den Verkehrsraum ohne gefahren nutzen können. Beachten Sie schon vor dem Pflanzen, welche Ausmaße Sträucher, Pflanzen, Hecken und Bäume schon nach wenigen Jahren annehmen können. Entscheiden Sie sich am besten für schwach wachsende Pflanzen und halten sie einen dementsprechenden Abstand zur Grundstücksgrenze ein.

Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von Straßeneinmündungen und Kreuzungen soweit zurück, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind. Schneiden Sie auch Pflanzen soweit zurück, dass Straßenschilder gelesen werden und Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können.

Fachdienst Grünflächen, Spielen und Sport


Adresse

Verwaltungsgebäude Klusetor 21
Klusetor 21
59555 Lippstadt

Anfahrt

Generelle Erreichbarkeit

Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:30 - 12:30 Uhr


Leitung

Herr Christian Kleineheilmann

Fachdienst Grünflächen, Spielen und Sport
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Für alle öffentlichen Grünanlagen, Parks, Friedhöfe, Spielanlagen, Biotope und Ausgleichsflächen, sowie die Ausstattungsgegenstände (Sitzelemente und Abfallbehälter) ist in Lippstadt der Fachdienst Grünflächen zuständig. Die genannten Anlagen werden durch den Fachdienst geplant, neu- oder umgebaut und entsprechende Entwicklungsplanungen, Unterhaltungs- und Pflegekonzepte erarbeitet.

Die Sicherheitskontrolle der Spielgeräte auf den öffentlichen Spieleinrichtungen sowie an Schulen und Kindergärten wird ebenfalls durchgeführt.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Baumkontrolle im Stadtgebiet. Baumschäden werden ermittelt und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Standsicherheit zu gewährleisten und Gefahren durch Bäume abzuwenden.

Die Planung, Anlage und Unterhaltung der Waldflächen im Stadtgebiet werden in Zusammenarbeit mit dem Regionalforstamt Soest-Sauerland in Rüthen forstwirtschaftlich bewirtschaftet.

Die Koordinierungsstelle Sport ist Ansprechpartner für alle sportlichen Angelegenheiten in Lippstadt. Egal ob Vereinssport oder Individualsport - die Koordinierungsstelle Sport setzt sich für die Interessen aller Sportlerinnen und Sportler in Lippstadt ein. Sie verwaltet die städtischen Sporthallen und -anlagen, organisiert Sportveranstaltungen (wie beispielsweise den "Abend des Sports"), berät bei der Förderung von Vereinen und Sportprojekten, setzt eigene Sportbauprojekte um und kümmert sich um die Sportentwicklungsplanung.
Sie erreichen die Koordinierungsstelle Sport per E-Mail unter sportverwaltung@lippstadt.de

Frau Nicole Becker-Hense

Friedhofs- und Bestattungswesen
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Frau Kathrin Bregula

Koordinierungsstelle Sport
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Herr Martin Drees

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Frau Ulrike Füser

Rechnungswesen, Kriegs- und Judenfriedhöfe

 

 

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Frau Maria-Loredana Giunta

Friedhofs- und Bestattungswesen
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Herr Marius Hiedels

Koordinierungsstelle Sport
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Herr Henrik Hoppe

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Frau Christiane Klotz

Friedhofs- und Bestattungswesen
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Herr Hans Koch

Koordinierungsstelle Sport
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Frau Michaela Lange

Grünflächenplanung

zuständig für: Projekt "Grüne Infrastruktur"

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Frau Barbara Lietz-Oberstadt

Friedhofsplanung
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Herr Fabian Nienaber

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Herr Daniel Roderfeld

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Herr Marvin Rölleke

Grünflächenplanung
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Frau Judith Steffens

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Frau Deike Westarp

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Frau Magdalene Winkelhorst

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