***Wichtiger Hinweis***: Die maximale Anzahl von Anträgen, die bewilligt werden können, wurde überschritten. Daher wurde das Formular von der Seite genommen. Die Bescheide zu den bereits eingegangen Anträgen werden in den kommenden Wochen nach Eingang abgearbeitet werden. *** Wichtiger Hinweis***
Die Richtlinie zur Förderung der Anlagen wurde am 21. November vom Rat der Stadt Lippstadt beschlossen. Anträge auf Förderung können ab Donnerstag, 24.11.2022, 8 Uhr, auf dieser Seite online per Formular gestellt werden. Mieter müssen für den Förderantrag eine Kopie des Personalausweises hochladen. Für Eigentümer muss zusätzlich eine Kopie des Grundbesitzabgabenbescheides eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Die Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet!
Es können voraussichtlich 250 Anträge bewilligt werden. Förderfähig sind dabei nur Anlagen, die auf dem Gebiet der Stadt Lippstadt betrieben werden. Die Anschaffung einer Anlage darf erst nach Erhalt des Förderbescheids erfolgen, da eine rückwirkende Förderung ausscheidet. Mit der Erteilung des Bescheids können Antragsteller schätzungsweise bis Ende Januar 2023 rechnen. Für die Umsetzung ist eine Frist von sechs Monaten nach Erhalt des Bescheids vorgesehen.
Sie haben einen Balkon oder eine Terrasse? Dann können Sie dort eigenen Solarstrom gewinnen: Mit Stecker-Solargeräten können Sie auch als Mieterin oder Wohnungseigentümer eigenen Sonnenstrom erzeugen. Die kleinen Fotovoltaiksysteme werden auch Mini-Solaranlagen, Plug & Play-Solar-Anlagen oder Stecker-Solar-Geräte genannt, weil sie sich beispielsweise an die Balkonbrüstung montieren lassen und der erzeugte Strom über die Steckdose direkt als Eigenverbrauch nutzbar ist. Im Gegensatz zu Fotovoltaikanlagen sind die wesentlich kleineren Stecker-Solargeräte dafür gedacht, dass Privatpersonen sie selbst anbringen, anschließen und direkt nutzen. Die Mini-Solaranlagen lassen sich auch einfach entfernen und an anderer Stelle weiterbetreiben. Um eine "Anlage" im technischen Sinn handelt es sich dabei aber nicht, sondern eher um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Stecker-Solar-Geräten und ihrer Anbringung.
Gefördert werden nur Anlagen, die den allgemeinen technischen Vorschriften für steckerfertige Solargeräte entsprechen.
Unter anderem die Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind, halten diese Vorgaben ein.
Die Stecker- Solaranlagen dürfen eine Leistung von max. 600 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters) haben.
Technische und wirtschaftliche Fragen lassen sich durch die Broschüre "Strom vom Balkon" der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz oder unter www.verbraucherzentrale.nrw beantworten