Rechtsgrundlagen
Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (Kommunale Vergabegrundsätze), Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304-48.07.01/01-169/18 Vom 28. August 2018
Wenn für den Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne einer Binnenmarktrelevanz besteht, ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Aufgrund der Abhängigkeit der Binnenmarktrelevanz von dem jeweils zu beschaffenden Auftragsgegenstand bzw. der zu beschaffenden Dienstleistung kann an dieser Stelle eine genauere Spezifikation nicht vorgenommen werden.
§ 20 Absatz 4 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
Gemäß § 20 Absatz 4 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) sind Unternehmen fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Die Veröffentlichungen für Bauleistungen erfolgen auf dem Vergabemarktplatz NRW.
Dieser ist unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do zu erreichen.