Durchgeführte Ausschreibungen / Ex post Veröffentlichungen

Rechtsgrundlagen

§ 30 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Gemäß § 30 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) informiert der Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten.

 

§ 20 Abs. 3 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)

Gemäß §20 Abs.3 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise zu informieren, wenn bei

  • Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
  • Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer

übersteigt.

Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.

Die Veröffentlichungen für Bauleistungen erfolgen auf dem Vergabemarktplatz NRW. Dieser ist unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do zu erreichen.