Die Stadt Lippstadt ist als Große kreisangehörige Stadt im Sinne von § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zuständig für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten an Gefahrenstellen im Stadtgebiet Lippstadt.
Gefahrenstellen sind zum Beispiel sog. Unfallhäufungsstellen und Baustellen sowie Strecken und Orte, die vor allem von schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Radfahrern genutzt werden. Auch Bereiche, in denen überdurchschnittlich viele Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden, gelten als Gefahrenstellen, da von einer erhöhten Unfallgefahr auszugehen ist.
Die Stadt Lippstadt setzt zur Geschwindigkeitsüberwachung mit dem Ziel der Unfallprävention ein mobiles Messfahrzeug ein, das mit einer Front- und Heckkamera ausgestattet ist und täglich eingesetzt wird. Darüber hinaus verfügt die Stadt Lippstadt über eine stationäre Anlage, einen sog. „Starenkasten“, am Standort B 55 / Quellenstraße.
Die Auswertung, Verarbeitung und Abwicklung der Bußgeldverfahren der mit dem städtischen Messfahrzeug erfassten Geschwindigkeitsverstöße erfolgt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Bußgeldstelle des Kreises Soest.
Rechtsgrundlagen: