Obdachlosigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Stadt Lippstadt ist deshalb gehalten, alle zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen.
Im Falle drohender Obdachlosigkeit sollten Sie frühzeitig Kontakt mit dem Ordnungsamt aufnehmen. Im Gespräch erhalten Ratsuchende Informationen, wie eine drohende Obdachlosigkeit vermieden werden kann.
Falls Sie aus eigenen Kräften keine Unterkunft finden, wenden Sie sich auch bitte umgehend an Soziale Dienste bzw. freie Wohlfahrtsträger. Im Bereich der Wohnungslosenhilfe engagieren sich in Lippstadt mehrere freie Träger mit einer Vielzahl unterschiedlicher Angebote und Hilfen. Dazu gehören insbesondere Übernachtungsangebote für Obdachlose, Treffs- und Begegnungsstätten und Beratungs- und Hilfsstellen. Ansprechpartner finden Sie unten auf der Seite.
Nützlich kann auch eine Kontaktaufnahme bei den beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften sein: Bei der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt (GWL) oder der Bau- und Wohnungsgenossenschaft Lippstadt.
Als letztes Mittel kann die vorläufige Einweisung in eine städtische Obdachlosenunterkunft erfolgen.
Falls Sie aufgrund von Mietrückständen eine Wohnungskündigung erhalten haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ggf. die Möglichkeit,
dass die Mietrückstände durch Sozialleistungsträger (z. B. ARGE, Sozialamt etc.) übernommen werden.
Hinweis:
Unabhängig von der Unterstützung der Stadt Lippstadt, auf die Sie in jedem Falle einen Anspruch haben, sollten Sie jedoch alles in Ihren Kräften stehende unternehmen, um eine Obdachlosigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. eine eingetretene Wohnungslosigkeit schnellstmöglich wieder zu beseitigen.