Sie möchten in Lippstadt ein neues Gewerbe eröffnen? Für den Start in die Selbstständigkeit finden Sie viele Informationen bei der Wirtschaftsförderung Lippstadt oder der Industrie- und Handelskammer.
Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich vor ihrer Aufnahme angemeldet werden. Meldepflichtig sind dabei Tätigkeiten, die den Gewerbebegriff im Sinne des Gewerberechts erfüllen:
"Gewerbe ist jede zulässige auf Gewinnerzielung gerichtet und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeiten."
Ausgenommen ist davon die Urproduktion, die Tätigkeiten freier Berufe (wie zum Beispiel Steuerberater) und die bloße Verwaltung und Nutzung eigenes Vermögens.
Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich an das Ordnungsamt (Fachdienst Sicherheit und Ordnung) bei der Stadt Lippstadt.
Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung. Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dieses der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (Gewerbeanmeldung). Das gleiche gilt bei der Verlegung des Betriebes, bei Änderung oder Erweiterung des Gewerbegegenstandes (Gewerbeummeldung) und bei Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung).
Auch noch wichtig: Personen, die ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben wollen, müssen bei der Gewerbeanmeldung zugleich ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Eine Übersicht über alle überwachungsbedürftigen Gewerbe finden Sie hier. Neben den überwachungspflichtigen Gewerben, gibt es auch sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe (zum Beispiel Gaststätten etc.) und zulassungspflichtiges Handwerk. Bei der Gewerbeanmeldung ist in diesen Fällen die Gewerbeerlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen.
Welche Unterlagen Sie für eine Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung eines Gewerbes benötigen, teilen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung auf Anfrage mit.
Die Gebühr für eine Anmeldung oder Ummeldung eines Gewerbes beträgt 26 Euro.
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind, beträgt die Gebühr 33 Euro. Für jeden weiteren Vertreter fallen 13 Euro Gebühren an.
Die Abmeldung eines Gewerbes ist gebührenfrei.
Für eine Ersatzbestätigung einer Gewerbemeldung fallen 15 Euro an Gebühren an.
Sie möchten in Lippstadt ein neues Gewerbe eröffnen? Für den Start in die Selbstständigkeit finden Sie viele Informationen bei der Wirtschaftsförderung Lippstadt oder der Industrie- und Handelskammer.
Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich vor ihrer Aufnahme angemeldet werden. Meldepflichtig sind dabei Tätigkeiten, die den Gewerbebegriff im Sinne des Gewerberechts erfüllen:
"Gewerbe ist jede zulässige auf Gewinnerzielung gerichtet und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeiten."
Ausgenommen ist davon die Urproduktion, die Tätigkeiten freier Berufe (wie zum Beispiel Steuerberater) und die bloße Verwaltung und Nutzung eigenes Vermögens.
Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich an das Ordnungsamt (Fachdienst Sicherheit und Ordnung) bei der Stadt Lippstadt.
Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung. Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dieses der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (Gewerbeanmeldung). Das gleiche gilt bei der Verlegung des Betriebes, bei Änderung oder Erweiterung des Gewerbegegenstandes (Gewerbeummeldung) und bei Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung).
Auch noch wichtig: Personen, die ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben wollen, müssen bei der Gewerbeanmeldung zugleich ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Eine Übersicht über alle überwachungsbedürftigen Gewerbe finden Sie hier. Neben den überwachungspflichtigen Gewerben, gibt es auch sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe (zum Beispiel Gaststätten etc.) und zulassungspflichtiges Handwerk. Bei der Gewerbeanmeldung ist in diesen Fällen die Gewerbeerlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen.
Welche Unterlagen Sie für eine Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung eines Gewerbes benötigen, teilen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung auf Anfrage mit.
Die Gebühr für eine Anmeldung oder Ummeldung eines Gewerbes beträgt 26 Euro.
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind, beträgt die Gebühr 33 Euro. Für jeden weiteren Vertreter fallen 13 Euro Gebühren an.
Die Abmeldung eines Gewerbes ist gebührenfrei.
Für eine Ersatzbestätigung einer Gewerbemeldung fallen 15 Euro an Gebühren an.
Katja
Vogt
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Annika
Röper
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
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Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Harald
Wegener
Gewerbeangelegenheiten, Gaststätten, Spielhallen, Reisegewerbe, Schwarzarbeit
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Sie möchten in Lippstadt ein neues Gewerbe eröffnen? Für den Start in die Selbstständigkeit finden Sie viele Informationen bei der Wirtschaftsförderung Lippstadt oder der Industrie- und Handelskammer.
Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich vor ihrer Aufnahme angemeldet werden. Meldepflichtig sind dabei Tätigkeiten, die den Gewerbebegriff im Sinne des Gewerberechts erfüllen:
"Gewerbe ist jede zulässige auf Gewinnerzielung gerichtet und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeiten."
Ausgenommen ist davon die Urproduktion, die Tätigkeiten freier Berufe (wie zum Beispiel Steuerberater) und die bloße Verwaltung und Nutzung eigenes Vermögens.
Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich an das Ordnungsamt (Fachdienst Sicherheit und Ordnung) bei der Stadt Lippstadt.
Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung. Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dieses der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (Gewerbeanmeldung). Das gleiche gilt bei der Verlegung des Betriebes, bei Änderung oder Erweiterung des Gewerbegegenstandes (Gewerbeummeldung) und bei Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung).
Auch noch wichtig: Personen, die ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben wollen, müssen bei der Gewerbeanmeldung zugleich ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Eine Übersicht über alle überwachungsbedürftigen Gewerbe finden Sie hier. Neben den überwachungspflichtigen Gewerben, gibt es auch sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe (zum Beispiel Gaststätten etc.) und zulassungspflichtiges Handwerk. Bei der Gewerbeanmeldung ist in diesen Fällen die Gewerbeerlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen.
Die Gebühr für eine Anmeldung oder Ummeldung eines Gewerbes beträgt 26 Euro.
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind, beträgt die Gebühr 33 Euro. Für jeden weiteren Vertreter fallen 13 Euro Gebühren an.
Die Abmeldung eines Gewerbes ist gebührenfrei.
Für eine Ersatzbestätigung einer Gewerbemeldung fallen 15 Euro an Gebühren an.
Welche Unterlagen Sie für eine Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung eines Gewerbes benötigen, teilen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung auf Anfrage mit.
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung
oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dieses der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Gewerbetreibende, die ihren Betrieb innerhalb von Lippstadt verlegen, den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder den Gegenstand auf Waren und Dienstleistungen ausdehnen, die nach der ursprünglich angemeldeten Tätigkeit nicht geschäftsüblich sind, müssen dies anzeigen.
Bei Aufgabe des Gewerbebetriebes ist eine Abmeldung vorzunehmen.
Betreiben mehrere Personen gemeinsam ein Gewerbe, muss von jeder weiteren gesetzlich vertretungsberechtigten Person/jedem weiteren vertretungsberechtigtem Gesellschafter ein Beiblatt zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt werden.