Fischereischein - Wissenswertes für Angler

Wer angeln möchten, muss zuvor eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Fischerprüfung wird mindestens einmal im Jahr von den Unteren Fischereibehörden der Kreisverwaltung Soest angeboten. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einer Fischerprüfung haben, finden Sie hier alle nötigen Informationen zu den Vorausetzungen und der Anmeldung.

Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten Sie einen Fischereischein, der im Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Lippstadt ausgegeben wird.

Der Fischereischein wird

  • für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder
  • für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre

erteilt. Die Gültigkeit des Fischereischeins kann erneuert werden. Die Erneuerung der Gültigkeit steht der Erteilung des Fischereischeins gleich.

Jugendliche, die mindestens zehn Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. Unter Vorlage des Jugendfischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.

Für Personen mit bestimmten Behinderungen gibt es einen Sonderfischereischein, der ohne Prüfung erworben werden kann und der zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers berechtigt.

1-Jahres-Fischereischein: 16 €

5-Jahres-Fischereischein: 48 €

Jugendfischereischein: 8 €

Frau Ute Fricke

Fachdienst Einwohnerwesen
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Frau Sophie Hausmann

Fachdienst Einwohnerwesen
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Herr Fabian Schröder

Fachdienst Einwohnerwesen
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Herr Elmar Plesser

Fachdienst Einwohnerwesen
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Herr Benjamin Ebert

Fachdienst Einwohnerwesen
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Frau Susanne Nolte

Fachdienst Einwohnerwesen
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Herr Eugen Knorr

Fachdienst Einwohnerwesen
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Herr Denis Langliz

Fachdienst Einwohnerwesen
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Frau Schumacher

Fachdienst Einwohnerwesen
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Frau Hana Demir

Fachdienst Einwohnerwesen
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Fischereischein - Häufig gefragt:

Der Fischereischein wird

  • für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder
  • für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre

erteilt. Die Gültigkeit des Fischereischeins kann erneuert werden. Die Erneuerung der Gültigkeit steht der Erteilung des Fischereischeins gleich.

Jugendliche, die mindestens zehn Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. Unter Vorlage des Jugendfischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.

Für Personen mit bestimmten Behinderungen gibt es einen Sonderfischereischein, der ohne Prüfung erworben werden kann und der zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers berechtigt.