Sie können Personenstandsurkunden beim Standesamt Lippstadt anfordern, sofern der betreffende Personenstandsfall in Lippstadt eingetreten ist und im Standesamt beurkundet wurde.
Folgende Urkunden können Sie beantragen:
Urkundenbestellungen, die von Drittanbietern (zum Beispiel „standesamt24“‚ „standesamt.com“, „standesamt.online“, „Antrag24.de“) bei uns eingehen, werden nicht bearbeitet.
Es handelt sich nicht um Portale, die mit dem Standesamt Lippstadt zusammenarbeiten.
Urkundenanforderungen per E-Mail werden nicht bearbeitet.
Die Urkunden können Sie online bestellen. Klicken Sie hierzu auf diesen Link: Urkunden online bestellen
Wenn Ihnen eine Online-Bestellung nicht möglich ist, bestellen Sie die gewünschten Urkunden bitte schriftlich bei uns (Stadt Lippstadt, Standesamt, Ostwall 1, 59555 Lippstadt). Legen Sie bei einer schriftlichen Bestellung unbedingt eine Kopie Ihres Ausweises bei.
Auch die persönliche Beantragung ist während der Öffnungszeiten des Standesamtes möglich. Bitte bringen Sie dazu Ihren Ausweis mit.
Ältere Urkunden werden im Stadtarchiv aufbewahrt.
Dabei werden
archiviert.
Sollten Sie einen Einblick wünschen, helfen Ihnen die Mitarbeiter des Stadtarchivs gerne weiter.
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Frau
Rehborn
Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 Uhr*
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr*
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr* / 14:30 - 17:30 Uhr*
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr*
Freitext
*nach Terminvereinbarung
Reinhild
Glennemeier
Barbara
Horenkamp
Fachdienstleitung Standesamt
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Petra
Rygula
Katja
Kiel
Standesamt
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Freitext
*nach Terminvereinbarung
Melanie
Schümer
Standesamt
Montag
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Donnerstag
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Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister mit anschließender Online-Bezahlmöglichkeit.
Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit anschließender Online-Bezahlmöglichkeit. Die Berechtigung, als Lebenspartner eine Urkunde anzufordern, bezieht sich nur auf eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und nicht auf Lebensgefährten.