Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie für Ihr Unternehmen Auskunft über eventuelle Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.

Wenn Sie Ihren Gewerbezentralregisterauszug dringend benötigen, haben Sie die Möglichkeit den Antrag hier zu stellen und diesen persönlich beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn abzugeben und den Auszug dort ausgehändigt zu bekommen.

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13,00 Euro

Bei der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass
  • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Staatsangehörigkeitsnachweis
  • wenn es sich bei der antragstellenden Person um eine juristische Person handelt: Handelsregisterauszug
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist
  • bei schriftlicher Antragstellung für Privatpersonen muss die Unterschrift auf dem Antrag amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Zusätzlich ist eine Kopie des Reisepasses oder Ausweises erforderlich.  Es wird empfohlen, sich vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Behörde – auch wegen der Gebührenbegleichung – in Verbindung zu setzen. Der Antrag kann nicht telefonisch gestellt werden. Eine schriftlicher Antrag für juristische Personen ist nicht möglich.

Kontakt

Frau Ute Fricke

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Frau Sophie Hausmann

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Herr Fabian Schröder

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Herr Elmar Plesser

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Herr Benjamin Ebert

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Frau Susanne Nolte

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Herr Eugen Knorr

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Herr Denis Langliz

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Frau Schumacher

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Frau Hana Demir

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