Parkausweis für ambulante soziale Dienste

Auch karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Parken/Halten

  • im eingeschränkten Halteverbot  und Halteverbotszonen
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheinregelung ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung einer Gebühr sowie
  • in Bewohnerparkzonen

soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist. Reine Ladetätigkeiten fallen nicht unter diese Regelung.

Die Ausnahmegenehmigung ist pro Parkvorgang auf 60 Minuten begrenzt. Zum Nachweis ist eine Parkscheibe auszulegen.

Jahresgenehmigung:                      40,00 Euro (für jedes weitere Fahrzeug 30,00 Euro)

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Fahrzeugscheins
  • Fotos des Fahrzeuges zum Nachweis der Beschriftung

Kontakt

Herr Andre Seibert

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Frau Nicole Röper

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