Reisepass: Für manche Länder erforderlich

Für Reisen in bestimmte Länder wird ein Reisepass benötigt. Dieser wird für deutsche Staatsangehörige ausgestellt. Auf Ihrem Reisepass ist ein Chip hinterlegt, auf dem das Lichtbild als auch Ihre Fingerabdrücke gespeichert werden. Reisepässe können wie Personalausweise nicht verlängert werden. Ein Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren, bei Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig. Bitte informieren Sie sich über das Auswärtige Amt über die entsprechenden Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder.

Bitte buchen Sie einen Termin!

Reisepass gültig für 10 Jahre (ab 24 Jahren)    

70,00 Euro

Reisepass gültig für 6 Jahre (unter 24 Jahren) 

37,50 Euro

48 Seiten-Pass (ab 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende

92,00 Euro

48 Seiten-Pass (unter 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende

59,50 Euro

Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, jedoch nicht biometrisch) bis 12 Monate gültig   

26,00 Euro

Express-Pass mit 32 Seiten (ab 24 Jahren)

102,00 Euro

Express-Pass mit 32 Seiten (unter 24 Jahren)

69,50 Euro

Express-Pass mit 48 Seiten (ab 24 Jahren) 

124,00 Euro

Express-Pass mit 48 Seiten (unter 24 Jahren)

91,50 Euro

Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten. Hier fallen (je nach Art) zusätzliche Gebühren an, wenn die Stadt Lippstadt außerhalb der Öffnungszeiten oder als nicht zuständige Behörde tätig wird.

  • persönliches Erscheinen bei der Antragsstellung
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), etwa 35 mm breit und 45 mm hoch, mit hellem Hintergrund
  • Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann
  • alter Reisepass - sollte kein alter Reisepass vorhanden sein, genügt auch der Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Anderenfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich.
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung der Eltern, wenn erstmalig ein Dokument beantragt wird

Bei minderjährigen Antragsstellern ist zusätzlich das Einverständnis/die Zustimmung der Eltern erforderlich. Ein Elternteil muss bei der Antragstellung und Abholung des Ausweises dabei sein! Das entsprechende Formular können Sie auf dieser Seite (unter „Formulare“) downloaden. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären und nachzuweisen.

Ausstellung vorläufiger Reisepass:

Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall (bei Antragstellung sind die Reisepapiere vorzulegen) kann auch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass ist maschinenlesbar, enthält jedoch keine Fingerabdrücke. Erkundigen Sie sich vorab, ob die Einreise in das Zielland mit einem vorläufigen Reisepass möglich ist. Eine Einreise mit dem vorläufigen Reisepass in die USA ist beispielsweise ohne Visum nicht möglich. Der vorläufige Reisepass wird direkt ausgestellt.

Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei dauert aktuell 8 bis 12 Wochen.

Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie hier anfragen. Sie benötigen Ihre Dokumentennummer.

Der Express-Reisepass wird in der Regel innerhalb von vier Werktagen geliefert. Diese Frist kann jedoch nicht garantiert werden. Aufgrund der beschleunigten Lieferzeit, fallen bei dem Express-Reisepass zusätzliche Gebühren an (siehe Gebührentabelle unter „Kosten“).

Der vorläufige Reisepass wird nur unter bestimmten Voraussetzungen sofort ausgestellt. Auch hier fallen andere Gebühren an.

Mit der ausgefüllten Vollmacht können Sie eine andere Person mit der Abholung Ihres Reisepasses beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass sich diese Person bei der Abholung ausweisen kann und Ihren alten Pass – falls vorhanden - vorlegt.

Kontakt

Frau Ute Fricke

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Frau Sophie Hausmann

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Herr Fabian Schröder

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Herr Elmar Plesser

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Herr Benjamin Ebert

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Frau Susanne Nolte

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Herr Eugen Knorr

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Herr Denis Langliz

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Frau Schumacher

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Frau Hana Demir

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