Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland (deutsche Staatsangehörigkeit)

Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung der Geburt im Geburtenregister stellen. Voraussetzung ist, dass die im Ausland geborene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos ist.

Kontakt

Frau Reinhild Glennemeier

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Frau Katja Kiel

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