Führungszeugnis: Einblicke ins eigene Strafregister

Auf Antrag erhält jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, Auskunft über die zu seiner Person eingetragenen rechtskräftigen Verurteilungen und sonstigen nach dem Bundeszentralregistergesetz vorgesehenen Eintragungen (Führungszeugnis). Der Antrag kann nur persönlich beim Fachdienst Einwohnerwesen gestellt werden, wo der Antragsteller mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Der Antrag kann auch vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

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Alternativ kann der Antrag auch online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden: Führungszeugnis online beantragen

Führungszeugnis oder erweitertes Führungszeugnis

13,00 Euro

 

  • persönliches Erscheinen 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Führungszeugnissen für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen

Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.

Das Führungszeugnis selbst wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt und zwar in der Regel innerhalb von zwei Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern.

Kontakt

Herr Elmar Plesser

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Herr Benjamin Ebert

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Frau Susanne Nolte

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Herr Eugen Knorr

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Herr Denis Langliz

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Frau Sophie Hausmann

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Frau Ute Fricke

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Herr Fabian Schröder

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Frau Schumacher

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Frau Hana Demir

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