Führerschein

Um auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug zu führen, benötigen Sie einen Führerschein (Fahrerlaubnis). Hierfür ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Kreises Soest (Zulassungsstellen in Lippstadt-Lipperbruch, Mastholter Straße 230b und in Soest, Senator-Schwartz-Ring) zuständig.

Im Fachdienst Einwohnerwesen werden ausschließlich Anträge auf

-Erstausstellung

-Erweiterung und

-Wiedererteilung eines Führerscheins, sowie

-Anträge auf Ausstellung eines Personenbeförderungsscheines entgegengenommen.

Diese werden dann an das Straßenverkehrsamt des Kreises Soest weitergeleitet.

Für das „Begleitende Fahren mit 17“, den Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis und bei Verlust des Führerscheins wenden Sie sich bitte direkt an das Straßenverkehrsamt des Kreises Soest.

Ersterteilung der Klassen L, M und T

42,60 Euro

Ersterteilung für alle anderen Klassen     

43,40 Euro

Erweiterung, sofern der Inhaber in Besitz einer Fahrerlaubnis zur Probe ist 

42,60 Euro

Erweiterung von L, M oder T auf eine Klasse mit Probezeit

43,40 Euro

Wiedererteilung des Führerscheins nach einem Führerscheinentzug

42,60 Euro

Personenbeförderungsschein 

42,60 Euro

Ersterteilung:

  • Antrag (erhältlich in der Fahrschule)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als zwei Jahre
  • Nachweis über die durchgeführten Sofortmaßnahmen am Unfallort

 

Erweiterung (zusätzliche Führerscheinklassen):

  • Antrag (erhältlich in der Fahrschule)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als zwei Jahre

 

Wiedererteilung (nach Führerscheinentzug):

  • Antrag (erhältlich beim Kreis Soest - Straßenverkehrsamt -)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als zwei Jahre
  • Nachweis über die durchgeführten Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Polizeiliches Führungszeugnis

 

Personenbeförderungsschein (Klasse D)

  • Antrag (erhältlich beim Kreis Soest - Straßenverkehrsamt -)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Fahrpraxisnachweis
  • Führungszeugnis
  • ärztliches Gutachten
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Taxi/Mietwagen ab dem 60. Lebensjahr
  • Bus ab dem 50. Lebensjahr

Kontakt

Herr Elmar Plesser

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Herr Benjamin Ebert

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Frau Susanne Nolte

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Herr Eugen Knorr

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Herr Denis Langliz

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Frau Sophie Hausmann

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Frau Ute Fricke

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Herr Fabian Schröder

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Frau Schumacher

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Frau Hana Demir

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