Übermittlungssperre: Hier können Sie der Datenweitergabe widersprechen (Meldedaten)

Meldebehörden müssen Einwohner registrieren, um deren Identität und Wohnsitz feststellen und nachweisen zu können. Im Fachdienst Einwohnerwesen wird daher ein Melderegister geführt, aus dem auch Auskunft erteilt werden darf. Jeder gemeldete Bürger hat nach dem Bundesmeldegesetz die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen bzw. diese per ausdrücklicher Einwilligung zu gestatten.

Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an:

  • Parteien
  • Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung
  • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform
  • eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
  • das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial

Nur mit Einwilligung darf die Meldebehörde Daten übermitteln zu Zwecken:

  • der Werbung
  • des Adresshandels

Der Widerspruch oder die Einwilligung kann persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde erfolgen.

 

Kontakt

Frau Ute Fricke

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Frau Sophie Hausmann

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Herr Fabian Schröder

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Herr Elmar Plesser

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Herr Benjamin Ebert

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Frau Susanne Nolte

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Herr Eugen Knorr

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Herr Denis Langliz

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Frau Schumacher

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Frau Hana Demir

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