Abmeldung: In welchen Fällen Sie Ihren Fortzug bekunden müssen

Wer ins Ausland auswandert, seine Nebenwohnung in Lippstadt ersatzlos aufgibt oder keine neue Wohnung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland begründet, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Zur Abmeldung ist die Vorlage der Ausweispapiere zwingend erforderlich. Bei Abmeldungen von Nebenwohnungen ist die Kommune des Hauptwohnsitzes zuständig. 

Bei einer fristgerechten Abmeldung fallen keine Gebühren an.

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass (von allen Personen, die abgemeldet werden)
  • persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen erforderlich

Kontakt

Herr Elmar Plesser

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Herr Benjamin Ebert

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Frau Susanne Nolte

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Herr Eugen Knorr

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Herr Denis Langliz

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Frau Sophie Hausmann

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Frau Ute Fricke

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Herr Fabian Schröder

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Frau Schumacher

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Frau Hana Demir

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