Personalausweis: Nach zehn Jahren neu beantragen

Ab dem 16. Geburtstag besteht in Deutschland Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen gültigen Reisepass besitzen.

Die Gültigkeit eines  Personalausweises kann nicht verlängert werden! Wenn der Personalausweis nach zehn Jahren abläuft, muss ein neuer beantragt werden. Bei Personen unter 24 Jahren ist dies nach sechs Jahren der Fall. Sollten Sie glaubhaft einen Notfall nachweisen können, kann zusammen mit der Beantragung eines Personalausweises sofort ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten ausgestellt werden.

Bitte buchen Sie einen Termin!

Ausstellung Personalausweis (vor Vollendung des 24. Lebensjahres)

22,80 Euro

Neuausstellung Personalausweis ( ab 24 Jahren)   

37,00 Euro

Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises 

10,00 Euro

Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Eine zusätzliche Gebühr von 13 Euro wird erhoben, wenn die Amtshandlung vorgenommen wird auf Veranlassung der antragstellenden Person

  1. außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder
  2. von einer nicht zuständigen Behörde.

 

  • persönliches Erscheinen bei der Antragstellung
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) , etwa 35 mm breit und 45 mm hoch, mit hellem Hintergrund
  • den alten Personalausweis oder Ihren Reisepass bzw. den Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann
  • bei Spätaussiedlern ist zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung vorzulegen, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird
  • die Speicherung der Fingerabdrücke ist seit dem 01.08.2021 verpflichtend

Sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist im Download-Verfahren abrufbar und kann bei der Abholung des Personalausweises nachgereicht werden. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird. Nach dem Personalausweisgesetz besteht die Personalausweispflicht erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres.

Die Liste der o. a. notwendigen Unterlagen finden Sie auch als "Hinweisblatt zur Beantragung neuer Personalausweise" im Downloadbereich dieser Seite.

Die Bearbeitungszeit beträgt zwei bis sechs Wochen. Die Stadt Lippstadt hat auf die Bearbeitungszeit keinen Einfluss.

Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie hier anfragen. Sie benötigen Ihre Dokumentennummer.

Nach Erhalt des sogenannten „PIN-Briefes“, der Ihnen von der Bundesdruckerei in Berlin zugeschickt wird, kann der fertiggestellte Personalausweis abgeholt werden. Mit der ausgefüllten Vollmacht können Sie eine andere Person mit der Abholung Ihres Personalausweises beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass sich diese Person bei der Abholung ausweisen kann und Ihren alten Ausweis vorlegt.

Kontakt

Herr Benjamin Ebert

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Frau Susanne Nolte

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Herr Eugen Knorr

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Herr Denis Langliz

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Frau Schumacher

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Frau Hana Demir

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