Frank
Risse
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Brigitte
Schulte-Nölle
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
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Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
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Mit einer Vergnügungssteuer wird das Halten von Geldspiel- oder Unterhaltungsapparaten besteuert. Die Steuer wird dabei für Unterhaltungsgeräte nach der Anzahl der aufgestellten (gehaltenen) Geräte berechnet; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit werden nach dem Einspielergebnis besteuert.
Die Steuer wird nach der Anzahl der aufgestellten (gehaltenen) Geräte berechnet. Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Lippstadt (Ortsrecht).
Bitte reichen Sie das entsprechend ausgefüllte Formular per Post, E-Mail oder persönlich ein.
Die Formulare finden Sie weiter unten unter "Formulare".
Das Halten von Geldspiel- oder Unterhaltungsapparaten wird besteuert.
Bei verspäteter Anzeige bezüglich der Entfernung eines Apparates gilt als Tag der Beendigung des Haltens der Tag des Anzeigeneingangs.
Erteilung eines Mandates für wiederkehrende Zahlungen
Sachbearbeitung Grund- und Hundesteuer Buchstaben A - R, Vergnügungssteuer A - L
Sachbearbeitung Grund- und Hundesteuer Buchstaben S - Z, Vergnügungssteuer M - Z