Schankerlaubnis

Sobald Sie in Ihrer Gaststätte alkoholische Getränke ausschenken wollen, ist eine Erlaubnis erforderlich, die sogenannte Schankerlaubnis. Erlaubnisfrei ist lediglich der Ausschank von alkoholfreien Getränken.

Wer vorübergehend aus besonderem Anlass (z.B. Straßenfest, Volksfest, Vereinsfeier, Sportveranstaltung) alkoholische Getränke ausschenken möchte, benötigt eine Erlaubnis. Diese kann allerdings unter erleichterten Bedingungen erteilt werden.

Notwendig ist ein schriftlicher Antrag. Dazu ist ein Formular auszufüllen, zu unterscheiben und spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin beim Ordnungsamt, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, einzureichen.

Die Gebühren für eine Gestattung belaufen sich je nach Verwaltungsaufwand auf 25,00 Euro bis 200,00 Euro

Für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraumes ist zusätzlich eventuell eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Alkohol ausschenken

Kontakt

Verwaltungsgebäude Klusetor 19
Raum: 4
Klusetor 19
59555 Lippstadt

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Freitag:08:30 - 12:30 Uhr
Gewerbeangelegenheiten, Gaststätten, Spielhallen, Reisegewerbe, Schwarzarbeit

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