Für Reisen in bestimmte Länder wird ein Reisepass benötigt. Dieser wird für deutsche Staatsangehörige ausgestellt. Auf Ihrem Reisepass ist ein Chip hinterlegt, auf dem das Lichtbild als auch Ihre Fingerabdrücke gespeichert werden. Reisepässe können wie Personalausweise nicht verlängert werden. Ein Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren, bei Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig. Bitte informieren Sie sich über das Auswärtige Amt über die entsprechenden Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder.
Bei minderjährigen Antragsstellern ist zusätzlich das Einverständnis/die Zustimmung der Eltern erforderlich. Ein Elternteil muss bei der Antragstellung und Abholung des Ausweises dabei sein! Das entsprechende Formular können Sie auf dieser Seite (unter „Formulare“) downloaden. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären und nachzuweisen.
Ausstellung vorläufiger Reisepass:
Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall (bei Antragstellung sind die Reisepapiere vorzulegen) kann auch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass ist maschinenlesbar, enthält jedoch keine Fingerabdrücke. Erkundigen Sie sich vorab, ob die Einreise in das Zielland mit einem vorläufigen Reisepass möglich ist. Eine Einreise mit dem vorläufigen Reisepass in die USA ist beispielsweise ohne Visum nicht möglich. Der vorläufige Reisepass wird direkt ausgestellt.
Reisepass gültig für 10 Jahre (ab 24 Jahren) | 70,00 Euro |
Reisepass gültig für 6 Jahre (unter 24 Jahren) | 37,50 Euro |
48 Seiten-Pass (ab 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende | 92,00 Euro |
48 Seiten-Pass (unter 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende | 59,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, jedoch nicht biometrisch) bis 12 Monate gültig | 26,00 Euro |
Express-Pass mit 32 Seiten (ab 24 Jahren) | 102,00 Euro |
Express-Pass mit 32 Seiten (unter 24 Jahren) | 69,50 Euro |
Express-Pass mit 48 Seiten (ab 24 Jahren) | 124,00 Euro |
Express-Pass mit 48 Seiten (unter 24 Jahren) | 91,50 Euro |
Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten. Hier fallen (je nach Art) zusätzliche Gebühren an, wenn die Stadt Lippstadt außerhalb der Öffnungszeiten oder als nicht zuständige Behörde tätig wird.
Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei dauert aktuell 8 bis 12 Wochen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie hier anfragen. Sie benötigen Ihre Dokumentennummer.
Der Express-Reisepass wird in der Regel innerhalb von vier Werktagen geliefert. Diese Frist kann jedoch nicht garantiert werden. Aufgrund der beschleunigten Lieferzeit, fallen bei dem Express-Reisepass zusätzliche Gebühren an (siehe Gebührentabelle unter „Kosten“).
Der vorläufige Reisepass wird nur unter bestimmten Voraussetzungen sofort ausgestellt. Auch hier fallen andere Gebühren an.
Mit der ausgefüllten Vollmacht können Sie eine andere Person mit der Abholung Ihres Reisepasses beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass sich diese Person bei der Abholung ausweisen kann und Ihren alten Pass – falls vorhanden - vorlegt.
Für Reisen in bestimmte Länder wird ein Reisepass benötigt. Dieser wird für deutsche Staatsangehörige ausgestellt. Auf Ihrem Reisepass ist ein Chip hinterlegt, auf dem das Lichtbild als auch Ihre Fingerabdrücke gespeichert werden. Reisepässe können wie Personalausweise nicht verlängert werden. Ein Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren, bei Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig. Bitte informieren Sie sich über das Auswärtige Amt über die entsprechenden Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder.
Bei minderjährigen Antragsstellern ist zusätzlich das Einverständnis/die Zustimmung der Eltern erforderlich. Ein Elternteil muss bei der Antragstellung und Abholung des Ausweises dabei sein! Das entsprechende Formular können Sie auf dieser Seite (unter „Formulare“) downloaden. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären und nachzuweisen.
Ausstellung vorläufiger Reisepass:
Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall (bei Antragstellung sind die Reisepapiere vorzulegen) kann auch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass ist maschinenlesbar, enthält jedoch keine Fingerabdrücke. Erkundigen Sie sich vorab, ob die Einreise in das Zielland mit einem vorläufigen Reisepass möglich ist. Eine Einreise mit dem vorläufigen Reisepass in die USA ist beispielsweise ohne Visum nicht möglich. Der vorläufige Reisepass wird direkt ausgestellt.
Reisepass gültig für 10 Jahre (ab 24 Jahren) | 70,00 Euro |
Reisepass gültig für 6 Jahre (unter 24 Jahren) | 37,50 Euro |
48 Seiten-Pass (ab 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende | 92,00 Euro |
48 Seiten-Pass (unter 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende | 59,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, jedoch nicht biometrisch) bis 12 Monate gültig | 26,00 Euro |
Express-Pass mit 32 Seiten (ab 24 Jahren) | 102,00 Euro |
Express-Pass mit 32 Seiten (unter 24 Jahren) | 69,50 Euro |
Express-Pass mit 48 Seiten (ab 24 Jahren) | 124,00 Euro |
Express-Pass mit 48 Seiten (unter 24 Jahren) | 91,50 Euro |
Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten. Hier fallen (je nach Art) zusätzliche Gebühren an, wenn die Stadt Lippstadt außerhalb der Öffnungszeiten oder als nicht zuständige Behörde tätig wird.
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Der Express-Reisepass wird in der Regel innerhalb von vier Werktagen geliefert. Diese Frist kann jedoch nicht garantiert werden. Aufgrund der beschleunigten Lieferzeit, fallen bei dem Express-Reisepass zusätzliche Gebühren an (siehe Gebührentabelle unter „Kosten“).
Der vorläufige Reisepass wird nur unter bestimmten Voraussetzungen sofort ausgestellt. Auch hier fallen andere Gebühren an.
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Ute
Fricke
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
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Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Sophie
Hausmann
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Fabian
Schröder
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Elmar
Plesser
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Reisepass gültig für 10 Jahre (ab 24 Jahren) | 70,00 Euro |
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48 Seiten-Pass (ab 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende | 92,00 Euro |
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Bei minderjährigen Antragsstellern ist zusätzlich das Einverständnis/die Zustimmung der Eltern erforderlich. Ein Elternteil muss bei der Antragstellung und Abholung des Ausweises dabei sein! Das entsprechende Formular können Sie auf dieser Seite (unter „Formulare“) downloaden. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären und nachzuweisen.
Ausstellung vorläufiger Reisepass:
Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall (bei Antragstellung sind die Reisepapiere vorzulegen) kann auch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass ist maschinenlesbar, enthält jedoch keine Fingerabdrücke. Erkundigen Sie sich vorab, ob die Einreise in das Zielland mit einem vorläufigen Reisepass möglich ist. Eine Einreise mit dem vorläufigen Reisepass in die USA ist beispielsweise ohne Visum nicht möglich. Der vorläufige Reisepass wird direkt ausgestellt.
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Der Express-Reisepass wird in der Regel innerhalb von vier Werktagen geliefert. Diese Frist kann jedoch nicht garantiert werden. Aufgrund der beschleunigten Lieferzeit, fallen bei dem Express-Reisepass zusätzliche Gebühren an (siehe Gebührentabelle unter „Kosten“).
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Mit der ausgefüllten Vollmacht können Sie eine andere Person mit der Abholung Ihres Reisepasses beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass sich diese Person bei der Abholung ausweisen kann und Ihren alten Pass – falls vorhanden - vorlegt.
Einverständniserklärung eines Elternteils für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes oder vorläufigen Ausweises für minderjährige Kinder.
Anzeige des Verlustes oder Diebstahls eines Ausweisdokuments
Sie können den Bearbeitungsstand zu Ihrem beantragten Personalausweis/Reisepass online abfragen. Dazu benötigen Sie die Dokumentennummer, die Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt wurde.
Wenn eine andere Person Ihren Personalausweis oder Reisepass abholen soll, benötigt diese eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Die Person muss sich auch selbst ausweisen können.